Auch der Verbund und der VKI (Verein für Konsumenteninformation) haben sich im Streit um Preisanpassungsklauseln geeinigt. Betroffene Kunden erhalten für die Preiserhöhungen vom 1.4.2019, 1.6.2019 und 1.9.2019 Geld zurück, wie der VKI mitteilte. Für die Überweisung ihrer Gutschrift müssen sich Betroffene bis spätestens 30.9.2021 - kostenlos - beim VKI anmelden. Der Verbund schickt in den nächsten Tagen Informationen an bestehende Kunden.

Der Verbund habe bis Mai 2020 eine Klausel verwendet, die es ermöglichte, Preiserhöhungen ohne Obergrenze vorzunehmen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 eine vergleichbare Klausel der niederösterreichischen EVN als gesetzwidrig beurteilt. Infrage standen dabei im Zeitraum April bis September durchgeführte Preiserhöhungen bei Strom und Gas.

Seither ist der VKI zahlreiche Energieanbieter mit vergleichbaren Klauseln vorgegangen und konnte bereits viele Vergleiche erzielen. Einige Verfahren seien aber noch anhängig, bestätigen die Konsumentenschützer - unter anderem jenes mit der Kelag.

250.000 Betroffene

Da der Verbund der größte Stromversorger des Landes ist, hat diese Einigung natürlich Signalwirkung. "Wir haben mit Verbund eine konsumentenfreundliche Lösung für die Betroffenen gefunden, die lange Rechtsstreitigkeiten vermeidet", so Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, am Dienstag laut Pressemitteilung. Laut Verbund sind haben nun rund 250.000 Kunden die Möglichkeit, die Rückerstattung zu bekommen.

Auch ehemalige Kunden, die von der letzten Preiserhöhung noch betroffen waren, können per Anmeldung die vorgesehene Refundierung erhalten. Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch könnten in der Regel mit einer Kompensation von rund 82 Euro bei Strom und 52 Euro bei Gas rechnen, so der VKI.