Wegen der Teilnahme an dem vor einigen Jahren in Österreich aufgeflogenen großen Baukartell droht dem Strabag-Baukonzern eine Geldbuße von 45,37 Millionen Euro. Den Antrag auf Verhängung der Buße hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Mittwoch beim Kartellgericht gestellt, wie die Behörde und auch der börsennotierte Baukonzern bekannt gaben. Die betroffenen Konzerngesellschaften hätten ein Anerkenntnis im Rahmen eines Settlements abgegeben, so die Strabag.
Die Behörde hat nach eigenen Angaben eine geminderte Geldbuße beantragt, weil die Strabag im Rahmen des Kronzeugenprogramms "kontinuierlich und umfassend" kooperiert habe. Die beiden Konzerngesellschaften Strabag AG und F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG hätten, so die Strabag in einer Aussendung, von Anbeginn vollumfänglich mit der BWB kooperiert und zuletzt ein Anerkenntnis im Rahmen eines Settlements abgegeben
Strabag-Chef: "Große persönliche Enttäuschung"
„Dass sich die Vorwürfe nach intensiven Untersuchungen als zum Teil begründet herausgestellt haben, ist eine große persönliche Enttäuschung für mich. Unleugbar schmerzt uns die Geldbuße wirtschaftlich. Wir haben jedoch daraus unsere Lehren gezogen und treiben seit geraumer Zeit mit breitgefächerten Maßnahmen einen Prozess der unternehmensinternen Aufarbeitung und der Verfestigung einer Unternehmenskultur mit hohen Ansprüchen an Integrität voran; auch haben wir als erster Baukonzern in Österreich freiwillig ein externes Monitoring eingeführt“, so Thomas Birtel, der Vorstandsvorsitzende der Muttergesellschaft Strabag.
BWB: "Strabag kooperierte kontinuierlich"
Seitens der Wettbewerbsbehörde wird betont: "Strabag kooperierte kontinuierlich und umfassend im Rahmen des Kronzeugenprogrammes. Zudem wurde durch Strabag ein zertifiziertes Compliance-System in Verbindung mit einem neuartigen Monitoring-System eingeführt, um zukünftige Zuwiderhandlungen gegen das Kartellverbot hintanzuhalten." Das Unternehmen habe "im Rahmen der Kooperation mit der BWB, unter Einbindung des Bundeskartellanwalts, auch ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben", wird betont. "Vor diesem Hintergrund hat die BWB eine geminderte Geldbuße beantragt."
Dass im Zuge der Ermittlungen rund um das Baukartell weitere Strafen folgen dürften, geht aus den Angaben der BWB indes ebenfalls deutlich hervor: "Gegen die weiteren beteiligten Unternehmen laufen die Ermittlungen, die zeitnah zu weiteren Anträgen führen werden."
Die BWB wirft den Kartellmitgliedern vor, den Wettbewerb im Bausektor ausgehebelt zu haben, um sich gegenseitig zu Aufträgen zu verhelfen und um Marktanteile und Margen zu sichern oder zu erhöhen. Demnach sollen die Firmen über rund 15 Jahre Preise festgesetzt, Kunden und Märkte aufgeteilt und wettbewerbssensible Informationen ausgetauscht haben. Die Absprachen sollen sowohl zwischen zwei Bauunternehmen als auch in größeren Gesprächsrunden erfolgt sein. Die Kartellmitglieder sollen sich regelmäßig getroffen haben und seien auch per E-Mail und Telefon in Kontakt gestanden.
Im Tiefbau sind laut BWB unter anderem der Bau von Autobahnen, Schnellstraßen, Brücken, Kanalarbeiten und Gleisbauten betroffen. Im Hochbau sollen die Absprachen private Büro- und Wohngebäude, öffentliche Schule und Kindergärten, Gesundheitseinrichtungen, Tankstellen und Kraftwerke betroffen haben.