„Generation Praktikum“: Wie ein Stempel klebt diese Bezeichnung seit einiger Zeit auf Jugendlichen im arbeitsfähigen Alter. Ein paar Wochen in diesem Betrieb, drei Monate in einem anderen, ein halbes Jahr Projektabwicklung da oder Büroarbeit dort – der Jobeinstieg der Generation „Z“ (geboren rund um die Jahrtausendwende) erweist sich bisweilen als holprig. Es sind Begleiterscheinungen einer Arbeitswelt, in der die Einstiegsmöglichkeiten in Berufe immer vielfältiger, Engagements immer kurzfristiger und einschlägiges Erfahrungsammeln immer wichtiger, aber schwieriger werden.
Was geblieben ist, ist der Umstand, dass gerade in den Sommermonaten – wenn Schulen, Universitäten und Fachhochschulen geschlossen sind – Praktika Hochsaison haben. Im Unterschied zu klassischen, vorrangig „verdienstorientierten“ Ferialjobs, kann man sich dabei im tatsächlichen späteren Berufsumfeld bewähren, kann Gelerntes aus der Ausbildung einem Praxistest unterziehen und Kontakte knüpfen. Schaden wird es nicht, wie Karriereratgeber und Personalabteilungen bestätigen.
Allerdings ist Vorsicht geboten. Es lauern Fallen, gerade bei Pflichtpraktika. Denn sie basieren im Gegensatz zu freiwilligen Ferialjobs auf schulrechtlichen Vorschriften und setzen – weil Bestandteil des Unterrichts – eine gewisse „Facheinschlägigkeit“ voraus.
Keine Überstunden, dafür Zeitaufzeichnungen
Jugendliche sollten daher, rät die Arbeiterkammer, beim Pflichtpraktikum unbedingt darauf achten, dass ein ordentlicher Vertrag zugrunde liegt, der auch das Einsatz- beziehungsweise Aufgabengebiet genau abklärt. Entlohnung und Arbeitszeit sollten jedenfalls klar vereinbart werden (in der Gastronomie ist dies bereits kollektivvertraglich geregelt). So sind zum Beispiel Überstunden bis zum 18. Geburtstag nicht erlaubt und generell lohnt es sich, genaue schriftliche Arbeitszeitaufzeichnungen zu machen.
Diese Regeln sollen verhindern, dass nur „niedere Dienste“ ausgeführt werden und auch dem Klischee entgegenwirken, als Praktikant nur eine billige Hilfskraft auf Zeit zu sein und als „Aktenkopierer“, „Kaffeeköchin“ oder „Jausenabholbote“ ausgenützt zu werden.
Aber egal, ob als Praktikum, Volontariat oder Schnuppertage etikettiert: Die aktuellen Rahmenbedingungen machen es potenziellen Kandidaten nicht einfach. Denn viele Betriebe haben aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen der letzten Monate – Kurzarbeit, Schließungen in der Gastronomie – erst gar keine Praktikumsplätze ausgeschrieben. Das trifft jene jungen Leute besonders hart, deren Ausbildung ein Pflichtpraktikum vorschreibt. Als Folge haben einige Schulen und Universitäten diese Verpflichtung außer und eine Kulanzregel in Kraft gesetzt: So kommen auch Schüler und Studenten weiter, die eine Mindestzahl an Bewerbungen nachweisen können.
Kennenlernen als Erfolgsbasis
Es bleibt eine Notlösung. Die eigentlichen Benefits dieser Einstiegsvariante in die Berufswelt bleiben auf der Strecke. Denn oftmals werden die Weichen für die weitere berufliche Laufbahn im Rahmen dieses niederschwelligen Onboardings gestellt. Im Unternehmen kann man sich schnell ein konkretes Bild vom Potenzial des Praktikanten machen und – im Fall einer Übernahme in ein fixes Dienstverhältnis – auf einen bereits eingearbeiteten Mitarbeiter zurückgreifen.
Umgekehrt lernen die Praktikanten den Betrieb und die Belegschaft kennen. Sie bekommen Einblicke in mehrere Arbeitsbereiche, können teils langwierige Auswahlprozesse abkürzen und werden für ihre Arbeit fair entlohnt – zumindest meistens, wie eine Umfrage von willhaben.at ergeben hat (siehe oben). Knapp 23 Prozent der befragten Personen gaben dabei an, ein Praktikum in der Gastronomie oder Hotellerie absolviert zu haben. Es folgen die Branchen Handwerk und Produktion, Administration und Sachbearbeitung, Gesundheit und Soziales.
Interessant: Es gibt einen Unterschied zwischen Stadt und Land: Während in kleineren Orten Praktika eher in Handwerk und Produktion absolviert werden, sinkt dieser Anteil mit der Größe der Einwohnerzahl.
Klaus Höfler