An sich wurden die Änderungen, die nun mit Donnerstag durch die neue Verordnung in Kraft treten, schon vor einigen Wochen zumindest in Aussicht gestellt. Die jüngste Verbreitung der Delta-Variante des Coronavirus in einigen europäischen Ländern hat zuletzt aber für eine gewisse Ungewissheit gesorgt. Wird die Maskenpflicht in der Gastronomie trotzdem fallen? Seit Wochenbeginn ist klar: Ja, sie fällt. Und das nicht nur in der Gastronomie, sondern überall dort, wo die 3-G-Regel (getestet, genesen oder geimpft) gilt, also auch bei den körpernahen Dienstleistern, wie etwa in Friseur-, Fußpflege- oder Kosmetiksalons.
In der Steiermark zeigen sich Branchenvertreter "erfreut". Für die Mitarbeiter seien vor allem die vergangenen Tage "bei dieser Wahnsinns-Hitze extrem fordernd gewesen", wie der steirische Gastro-Obmann Klaus Friedl betont. Die Betriebe, aber auch die Gäste würden dies auch als "ein weiteres wichtiges Zeichen für eine langsame Rückkehr zur Normalität werten". Insgesamt präsentiere sich die Situation ab 1. Juli damit "fast so, wie es einmal war". Denn bis auf die Nachtgastronomie (für sie gilt bis 22. Juli noch eine Maximalkapazität von 75 Prozent) würden es die weitreichenden Lockerungen (Sperrstunde fällt, auch große Hochzeiten sind wieder erlaubt) nun ermöglichen, "auch wirtschaftlich wieder zuversichtlicher nach vorne zu blicken". Man hoffe nun, dass die derzeit sehr niedrige Infektionslage in der Steiermark bestehen bleibe, so Friedl.
Das hofft auch Hermann Talowski. Der Obmann der Sparte Gewerbe & Handwerk zeigt sich ebenfalls erleichtert, dass die Maskenpflicht auch bei körpernahen Dienstleistern fällt, "das signalisiert auch eine gewisse Normalität". Aufgrund der sehr hohen Hygiene-Standards in den steirischen Betrieben dieser Branchen sowie der weiterhin geltenden 3-G-Bestimmungen "sind wir ohnehin in einer Sicherheitsblase". Sollte sich jemand - Mitarbeiter oder Kunde - weiterhin mit einer FFP2-Maske oder einem Mund-Nasen-Schutz sicherer fühlen, "dann ist das natürlich möglich".