Nun können sich auch private Zimmervermieter staatliche Coronahilfen in Form des Ausfallbonus holen, wie das Tourismusministerium Montagnachmittag bekanntgab. Bisher sei das Beherbergungsanbietern mit weniger als 10 Betten im eigenen Haushalt nicht möglich gewesen. Das betrifft beispielsweise auch viele Betriebe, die etwa Urlaub am Bauernhof anbieten, und Buschenschanken.
Die Richtlinie sei soeben fertig geworden, Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) werde sie "in den nächsten Tagen" erlassen, sagte ein Sprecher von Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) zur APA. Damit sollen private Zimmervermieter im Tourismus wie auch in der Land- und Forstwirtschaft weiter unterstützt werden. Ab kommenden Montag (19. April) sei der Ausfallsbonus auch für die Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter beantragbar. Bisher war das nur für gewerbliche Zimmervermieter möglich.
"Der Finanzminister erlässt diese Richtlinie, abgewickelt wird das Ganze aber über das Landwirtschafts- und Tourismusressort bzw. in diesem Fall über die AMA", erklärte der Sprecher des Finanzministeriums, Johannes Pasquali, gegenüber der APA. Etwaige Detailfragen liefen daher über die Agarmarkt Austria.
Die Höhe des Ausfallsbonus entspricht 15 Prozent des ermittelten Umsatzausfalles. Für die Betrachtungszeiträume März und April 2021 beträgt dieser Bonus 30 Prozent. Es muss mindestens ein Umsatzausfall von 40 Prozent vorliegen. Für die Berechnung des Umsatzausfalls können laut Tourismusministerium unterschiedliche Methoden abhängig von den vorliegenden Daten herangezogen werden.
Zusatzbonus von zehn Prozent
"Mit diesem Modell unterstützen wir die Privatzimmervermieter im Tourismus weiter und erweitern auf jene touristischen Vermieter, die bislang ausgeschlossen waren. Sie erhalten neben dem Ausfallsbonus von 15 Prozent einen weiteren Zuschuss von 10 Prozent als Zusatzbonus. So sichern wir zahlreiche Existenzen", erklärte Köstinger.
"Mit der nun vorliegenden Richtlinie zum Ausfallsbonus können alle touristischen Vermieter von den Unterstützungsleistungen des Bundes profitieren - besonders erfreulich ist, dass jene Beherbergungsbetriebe, die bisher keine Bundeshilfen erhalten haben, einen zusätzlichen Zuschuss von 10 Prozent und damit insgesamt 25 Prozent des Umsatzausfalls bekommen", so Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) in einer Stellungnahme.
Kritik kommt von der FPÖ
Von der FPÖ kommt Kritik: "Die Entschädigung gemäß Paragraf 28 EStG für touristische Vermieter ist bei weitem nicht ausreichend, weil diese Betriebe bis zum heutigen Tag keinen Cent bekommen haben - das ist eine massive Benachteiligung", so der freiheitliche Tourismussprecher Gerald Hauser in einer Aussendung.
Jetzt bekämen die Privatvermieter für März und April einen Ausfallbonus von 30 Prozent und die 'Paragraf 28 Betriebe' nur einen Zuschlag für diese Monate von zehn Prozent. "Mit diesem 10-prozentigen Zuschlag zum Ausfallbonus für März und April ist die einjährige Benachteiligung der 'Paragraf 28 Betriebe', also all jener Betriebe mit mehr als zehn Betten, die mit Paragraf 28 EStG abrechnen, nicht einmal ansatzweise abgegolten."