Das Wirtschaftsministerium hat mit einem heute (Mittwoch) veröffentlichten Erlass klargestellt, dass Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge und Photovoltaikanlagen als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen grundsätzlich ohne Genehmigung errichtet werden dürfen. Künftig sei nur unter bestimmten Voraussetzungen sei eine Genehmigung notwendig, teilte das Wirtschaftsministerium mit.
"Das spart Kosten und Zeit. Nun können Betriebe einfach und unbürokratisch einen erheblichen Teil zur Energiewende beitragen und auch selbst davon profitieren", heißt es in der Aussendung. Im Regelfall könne die genehmigende Behörde davon ausgehen, dass der Betriebsinhaber seine Betriebsanlage kennt und weiß, welche Vorgaben bei Errichtung einer Ladestation oder Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen sind. Durch den Erlass würden bürokratische Hürden abgebaut und nicht erforderliche Genehmigungsverfahren vermieden.