Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht im Auftrag des Sozialministeriums mit einer Klage gegen die nach Ansicht der Verbraucherschützer irreführende Bewerbung von FFP2-Masken der Hygiene Austria als "Made in Austria" vor. Das Handelsgericht Wien soll klären, ob zugekaufte Masken aus China als "Made in Austria" vertrieben werden dürfen. Hygiene Austria hatte die Maskenproduktion teilweise nach China ausgelagert, aber mit der Herstellung in Österreich beworben.
Konsumentinnen und Konsumenten müssen sich in allen Bereichen auf Kennzeichnungen verlassen können, betont Konsumentenschutz- und Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) am Freitag in einer Aussendung. "Sie sollten sich auch beim Kauf von Covid-Schutzprodukten darauf verlassen können, dass das, was die Werbung verspricht, auch tatsächlich eingehalten wird." Der VKI gehe seit Beginn der Pandemie im Auftrag des Ministeriums gegen irreführende Maßnahmen in allen Bereichen der Pandemie vor und führe auch zahlreiche Musterverfahren zur Klärung offener Fragen im Verbraucherrecht.
Klarstellung des Gerichts
Mit einer Unterlassungsklage nach UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb) solle eine Klarstellung des Gerichts erreicht werden, wann mit "Made in Austria" geworben werden darf und wann nicht, erläutert der Leiter des Rechtsbereichs im VKI, Thomas Hirmke, gegenüber der APA. Nach Ansicht des VKI dürfen in China hergestellte Masken nicht als "Made in Austria" bezeichnet und vertrieben werden.
Rechtlich komme es dabei auf die Erwartung des Durchschnittsverbrauchers an. Diesbezüglich gebe es zwar keine klare gesetzliche Vorgabe. Ein Baumuster allein reiche allerdings nicht aus, um ein Produkt als einheimisch darstellen zu können, so zumindest die bisherige Rechtsprechung in Deutschland. Dementsprechend wäre eine in China nach österreichischem Baumuster hergestellte FFP2-Maske keine Maske "Made in Austria".
Heimische Wertschöpfung, 200 Arbeitsplätze
In der Öffentlichkeit wurde von der Hygiene Austria, ein Joint Venture von Palmers und Lenzing, die heimische Produktion der FFP2-Masken als besonderes Qualitätsmerkmal hervorgehoben und dabei betont, dass die Versorgungssicherheit, aber auch die Unabhängigkeit Österreichs durch den Bezug von hochqualitativen Masken im Fokus der Tätigkeit liege. Außerdem wurde auf heimische Wertschöpfung und das Bestehen von 200 Arbeitsplätzen in Österreich hingewiesen, so der VKI.
Es wurde also in besonderer Weise darauf abgestellt, dass es sich bei den Masken der Hygiene Austria um "Made in Austria"-Produkte handeln würde. Damit wurde aus Sicht des VKI eine besondere Erwartungshaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher geweckt. Tatsächlich wurde, wie auch Hygiene Austria in späterer Folge kundtat, teilweise ein chinesischer Lohnfabrikant mit der Produktion von FFP2-Masken nach dem Baumuster der Hygiene Austria beauftragt, um einen Nachfrageanstieg zu bewältigen.
Heimische Ware - oder eben doch nicht ...
"Konsumentinnen und Konsumenten haben in besonderer Weise darauf vertraut, dass sie mit ihrem Kauf österreichische Produktion unterstützen und heimische Ware erhalten. Dieses Vertrauen ist massiv enttäuscht worden, wie zahlreiche Beschwerden deutlich machen. Aus unserer Sicht ist es irreführend, eine in China nach österreichischem Baumuster gefertigte Maske als 'Made in Austria'-Maske zu bezeichnen. Es muss gerichtlich geklärt werden, ob eine derartige Vorgangsweise rechtens ist", sagt Hirmke.
Der VKI prüfe auch Beschwerden, wonach Palmers und Hygiene Austria bereits verkaufte FFP2-Masken nicht zurücknehmen würden. Diesbezüglich gebe es aber noch keine Klage.