Heute ist – vorläufig – der letzte Tag im U-Ausschuss zur Commerzialbank, an dem Personen zur Befragung geladen sind. Siebeneinhalb Monate nach Auffliegen des Skandals liegen außerdem fast alle Schadenersatzklagen auf dem Tisch; ein Teil fußt auf Aussagen im U-Ausschuss.
Beklagt werden Republik, das Land Burgenland und die Wirtschaftsprüfer TPA. Wer klagt? Der Grazer Harald Christandl war im August der erste, der eine Forderung an die Finanzprokuratur gerichtet hat, die prompt abgelehnt wurde. Bis heute hat Christandl aber nicht geklagt. „Uns fehlen noch Informationen aus dem Strafakt, daher warten wir ab“, sagt der Anwalt, der laut eigenen Angaben fünf Anleger vertritt.
Beklagt: die Republik
Die erste Amtshaftungsklage gegen die Republik kam vor Weihnachten von Anwalt Ernst Brandl. Der Wiener vertritt in Summe mehr als 40 Klienten, die zusammen einen Schaden von 40 Millionen Euro erlitten haben. Die Einlagensicherung (ESA) folgte mit ihrer Klage Anfang Februar, sie fordert 490 Millionen Euro. Die Masseverwalter der Commerzialbank und auch die Energie Burgenland zogen diesen Montag nach. Die Masseverwalter machen 303 Millionen Euro geltend. Sie konstatieren ein völliges Versagen der Bankenaufsicht und der Ermittlungsbehörden und listen ihre Kritikpunkte detailliert auf.
Als nächstes folgt der Linzer Anwalt Gerald Waitz mit dem Prozessfinanzierer LVA24 im Schlepptau. „Wir richten unsere Forderung an die Finanzprokuratur“, so Waitz zur Kleinen Zeitung. Die Republik hat drei Monate Zeit für eine Antwort und wird sie wie in allen Commerzialbank-Causen ablehnen. Danach wird Waitz im Namen von zehn Geschädigten klagen. Bei LVA24 haben sich bis jetzt 55 Betroffene mit einem Gesamtschaden von acht Millionen Euro zur Sammelklage angemeldet, erklärt ein Sprecher. In vorerst zehn Fällen sei die Faktenlage „dicht genug“. Der Prozessfinanzierer behält 20 Prozent des erstrittenen Erlöses ein.
Wie ESA und Masseverwalter sieht Waitz schwerste Versäumnisse bei der Aufsicht (FMA) und der Nationalbank. Den im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz verankerten Ausschluss der Haftung halten die Kläger für verfassungswidrig und regen eine Prüfung beim VfGH an.
Für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gilt der Haftungsausschluss jedoch nicht. Und es sehe so aus, als wären nahe liegende Ermittlungen unterlassen worden, so Waitz. „Die Vorwürfe in der Whistlebloweranzeige 2015 waren sehr detailliert. Es hat fast alles gestimmt, was die Vorgänge in der Bank betrifft. In den Akten steht nichts über Ermittlungen, nur, dass die Vorwürfe nicht verifiziert werden konnten.“
Die WKStA hatte den Hinweis an die FMA zur Klärung weitergeleitet, diese anwortete, dass die Vorhaltungen nicht nachgewiesen werden können. "Dass noch weitere Schritte unternommen wurden, wie etwa Einvernahmen, dafür gibt es in den Akten keinen Beweis", erklärt Waitz.
Beklagt: Land Burgenland und die TPA
Das Land war Revisionsbehörde für die Bankgenossenschaft (Eigentümerin der Commerzialbank). Anwalt Brandl klagte das Land im November und bezeichnet dessen Rolle mit Hinweis auf die Protokolle des U-Ausschusses als „dilettantisch und ignorant. Es wurde alles delegiert, aber unüberlegt. Dass eine wirkungsvolle Revision fehlte, wurde nicht erkannt. Doch dafür gibt es in einer Landesregierung ja auch Experten“, übt er scharfe Kritik.
Der konkrete Vorwurf: Die TPA, die bereits Bankprüferin war, wurde vom Land auch mit der Genossenschaftsrevision beauftragt. Das sei unvereinbar, so Brandl. „Da hat man den Bock zum Gärtner gemacht.“ Erwartet wird, dass auch die Masseverwalter demnächst das Land klagen. Offiziell prüfen sie das noch. Auch Anwalt Waitz schließt eine Klage gegen das Land derzeit nicht aus.
Gegen die Wirtschaftsprüfer ziehen die Masseverwalter vor Gericht. Die gesetzliche Haftung ist hier aber mit 20 Millionen Euro begrenzt.