Seit 2014 betreibt die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) im Internet eine Whistleblower-Plattform.Jeder kann dort anonym Hinweise zu Unternehmen hinterlassen, die mutmaßlich betrügerische Finanzprodukte anbieten. "Unsere webbasierte Whistleblower-Plattform garantiert den Hinweisgebern technisch absolute Anonymität. Die Informationen werden kryptografisch verschlüsselt, so ist es weder für uns noch für Strafverfolgungsbehörden möglich, den Informanten technisch zu identifizieren", so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl.
Im Jahr 2020 gab es 278 Hinweise, ein Rekordwert seit der Einführung, wie die FMA betont. 245 Meldungen betrafen wirklich den Zuständigkeitsbereich der FMA und von diesen waren neun von zehn tatsächlich relevant für die Aufsichtsbehörde. "Unsere Whistleblower-Plattform ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Anlagebetrug sowie unseriöse Marktpraktiken", unterstreicht FMA-Co-Vorstand Eduard Müller.
Gefährliche Krypto-Veranlagungen
Rund die Hälfte der Eingaben betrafen Anlagebetrug oder unerlaubten Geschäftsbetrieb. Bei einem Drittel wurden Verfehlungen von Banken angegeben. 15 Meldungen gab es zu einem Geldwäsche-Verdacht. Was auffällt: Bei den Hinweisen zu Anlagebetrug handelte es sich bei zwei Drittel um dubiose Krypto-Assets, dessen Vertrieb über teils kriminelle Online-Trading-Plattformen im Internet erfolgt.
Dazu kommen fadenscheinige Angebote für finanzielle Differenzgeschäfte (CFDs), Fremdwährungshandel (FOREX) oder binäre Optionen angeboten sowie angeblich automatisierter Handel mit derartigen vermeintlichen Anlageprodukten. Achtung: Das Angebot binärer Optionen an Kleinanleger ist in der EU verboten, das von CFDs regulatorisch stark eingeschränkt.
Internationale Vernetzung
Ein Problem ist dabei die internationale Vernetzung dieser kriminellen Systeme. Hat eines der gemeldeten Unternehmen wirklich den Sitz in Österreich, kann die FMA hier behördlich vorgehen und beispielsweise den Geschäftsbetrieb untersagen. Doch vielfach operieren diese Anbieter aus dem Ausland. Dort hat die FMA keine rechtliche Handhabe. In Ländern mit eigener Finanzaufsicht wird diese informiert, was beispielsweise in der EU oder Großbritannien der Fall ist. Oft haben diese Firmen aber ihren Sitz in Steueroasen ohne behördliche Kontrolle.
Eine Möglichkeit sich zu Schützen ist der regelmäßige Blick auf die Webseite der FMA. Dort kann man einerseits die Investorenwarnungen mit einer Liste dubioser Anbieter finden. Andererseits ist die Datenbank jener Firmen öffentlich zugängig, die in Österreich legal Finanzdienstleistungen anbieten dürfen, von Banken bis zu Kryptowährungs-Dienstleistern.
Whistleblower-Hinweise haben 2020 zu sieben Investorenwarnungen, 42 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft sowie einer Vielzahl behördlicher Verfahren der FMA sowie Straferkenntnissen geführt. Bei wie vielen Anzeigen es wirklich zu einem Verfahren gekommen ist, weiß die FMA aber nicht, wie sie auf Rückfrage erklärt. Das falle nicht in die Zuständigkeit der Behörde. Man sei hier auf freiwillige Informationen seitens der Staatsanwaltschaft angewiesen.
Roman Vilgut