Die Telekom-Regulierungsbehörde warnt aus aktuellem Anlass vor betrügerischen Anrufen. "Im Jänner hat unsere Meldestelle für Rufnummernmissbrauch mehr als 200 Meldungen betreffend Scam-Anrufe registriert. Die Betrüger tarnen sich oftmals als Service- und Support-Mitarbeiter renommierter Unternehmen, verwickeln hartnäckig in Gespräche und versuchen so, an persönliche Daten heranzukommen," umreißt Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR. "In vielen Fällen ist das einzige Ziel, Adressdaten, Daten von Bankkonten oder Kreditkartennummern auszuspionieren und die Opfer finanziell zu schädigen. Der Einfallsreichtum der Betrüger kennt dabei keine Grenzen."

Zusätzlich zu den Scam-Anrufen werden von den Betrügern zur Kontaktanbahnung beispielsweise auch E-Mails, infizierte Websites oder Pop-ups eingesetzt. Das englische Wort „to scam“ bedeutet „betrügen“. Das englische Wort „phishing“ ist ein Kunstwort aus den Wörtern „password“ und „fishing“ und kann mit „Passwort-Fischen“ übersetzt werden. Beide Begriffe werden oft im Zusammenhang mit betrügerischen Anrufen verwendet. Dabei geben sich Betrüger mit einer falschen Identität aus und versuchen dadurch, vertrauliche Informationen wie Passwörter, Kreditkarteninformationen etc. zu beschaffen oder auch Geld zu erpressen.

Falsche Telefonnummern

Bei Scam-Anrufen werden sowohl österreichische als auch internationale Rufnummern am Display angezeigt. Da die aufscheinenden Rufnummern zumeist nicht existieren, lässt sich in der Regel nicht eruieren, wer hinter den Anrufen steckt. Die RTR führt eine Liste mit Rufnummernbereichen und Rufnummern, die aktuell unter Verdacht stehen, missbräuchlich verwendet zu werden. Sie ist unter dem Link www.rtr.at/verdaechtige_rufnummernbereiche abrufbar.

Sollten Sie bei einem Scam-Anruf abheben, entstehen dadurch noch keine Kosten. Allerdings sollten Sie das Telefonat unverzüglich beenden und keinerlei persönliche Daten bekannt geben. Lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein – Sie riskieren sonst weitere Belästigungen. Liegen Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vor, erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei.