In der Causa Commerzialbank (Cb) klagt die Einlagensicherung (ESA) die Republik wegen Amtshaftung: Die ESA, die sich aus Geldern der Banken finanziert, hat an geschädigte Kunden der Commerzialbank 490 Millionen Euro ausbezahlt und will diese Summe von der Republik zurückholen.
Es wird nicht die einzige Klage bleiben. Die Anwaltskanzlei Kosch & Partner als Masseverwalterin der Cb forderte die Finanzprokuratur im November zur Zahlung von 303 Millionen Euro auf. Das ist die Summe des Schadens, der ab dem Jahr 2010 entstanden sei und den nach Ansicht der Anwälte die Republik zu verantworten habe. "Die Betrachtung des Zeitraumes vor 2010 ist weder aus dem aktuellen noch aus dem vorherigen Banksystem möglich", halten die Masseverwalter in einem Bericht an das Landesgericht Eisenstadt im Oktober fest.
Masseverwalter: Klage ab Ende Februar
Die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik hat drei Monate Zeit, die Forderung anzuerkennen. Macht sie dies (wie schon im Fall der ESA) nicht, bringen auch die Masseverwalter Schadenersatzklage ein, wurde am Freitag auf Anfrage der Kleinen Zeitung bestätigt. Mit der Klagseinbringung sei ab Ende Februar zu rechnen.
Für ESA und Masseverwalter steht außer Streit, dass die Finanzmarktaufsicht und Nationalbank die Malversationen der CB-Vorstände früher hätten aufdecken müssen. Sie orten, insbesondere nach den „tatsachengetreuen Whistleblowermeldungen an die Behörden“, fehlende Sorgfalt bei den Prüfungen.
Eine Hürde für den Schadenersatz ist aber das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das eine Haftung für Schäden von Anlegern ausschließt. Die ESA will diese Bestimmung beim Verfassungsgerichtshof prüfen lassen. ESA-Chef Stefan Tacke: „Dann könnte niemand für die Untätigkeit der FMA und der Nationalbank bei der Commerzialbank die Republik auf Schadenersatz klagen.“
Anwalt der Republik: Kein Anspruch
Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, sieht keine Ansprüche der Einlagensicherung gegen die Republik. Die Einlagensicherung stehe im Eigentum der österreichischen Banken und sei daher ein "professioneller Gläubiger", der sich in der Bankwirtschaft auskennen müsse. Sie habe auch von Gesetzes wegen die Möglichkeit, sich Informationen von ihren Mitgliedsinstituten zu beschaffen, auch von der Commerzialbank Mattersburg.
"In dem gerichtlichen Verfahren wird es daher insbesondere darum gehen, ob es der Einlagensicherung nicht selbst erkennbar gewesen war, dass das Geschäftsmodell der Commerzialbank Mattersburg hinterfragungswürdig ist", sagt Peschorn zur Austria Presse Agentur. Wenn der FMA nun vorgehalten wird, dass diese erkennen hätte können, dass bei der Commerzialbank Mattersburg etwas nicht gestimmt hat, dann muss man diesen Vorwurf auch der Einlagensicherung machen.
Klage gegen das Burgenland?
Peschorn hatte freilich schon im August 2020 erklärt, dass man sich auf viele und lange Verfahren einstelle. Mehrere Anwälte hatten zudem ebenfalls Amtshaftungsklagen im Namen von Anlegern angekündigt.
Ähnlich kritisch wie bei Nationalbank und Finanzmarktaufsicht sehen die Masseverwalter von Kosch & Partner übrigens auch die Rolle des Landes Burgenland als Revisionsverband der Bankgenossenschaft. Hier werde eine Klage noch geprüft, heißt es derzeit, die Entscheidung falle bald.
Die Klage der Masseverwalter gegen die Wirtschaftsprüfer der TPA läuft indes bereits seit vorigen September.