Wirtschaftsvertreter haben sich bis zuletzt für eine Wiedereröffnung des Handels ab 8. Februar stark gemacht. WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik und Handelsverband-Obmann Rainer Will begrüßten daher die Entscheidung der Regierung, den Handel unter Auflagen ab 8. Februar zu öffnen. Auch die körpernahen Dienstleister - u.a. Friseure - dürfen mit Einschränkungen aufsperren.
"Damit bekommt der heimische Handel Hilfe zur Selbsthilfe, nachdem aktuell fast ein Drittel der Händler von Zahlungsunfähigkeit betroffen ist", sagte Will in einer ersten Stellungnahme. Auch Trefelik ortet eine "dramatische" Situation bei den Handelsbetrieben, weil diese wegen dem Lockdown "wochenlang gar keine Umsätze" erzielen konnten. Insgesamt zeigte sich der WKÖ-Handelsobmann mit den Lockerungsschritten zufrieden. "Das ist ein erster Schritt zurück in die Normalität", sagte Trefelik am Montagabend zur APA. Für eine hohe Kundenfrequenz würden aber die Gastronomie und der Tourismus fehlen. Die FFP2-Maskenpflicht und die 20-Quadratmeter-Beschränkung pro Person in Geschäften sei "der Preis der Lockerung", so Trefelik.
Gastro- und Hotellerie-Lockdown dämpft aber Umsätze
Die rund 22.500 geschlossenen Geschäfte haben laut Handelsvertretern bereits weitreichende Hygienemaßnahmen implementiert, um ein geordnetes Aufsperren und ein sicheres Einkaufen zu ermöglichen". Behördlich vorgeschrieben ist u.a. eine Begrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche, um große Menschenansammlungen in Geschäften und Einkaufszentren zu verhindern. Darüber hinaus ist das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend und ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure können mit einem Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, ab 8. Februar wieder in Anspruch genommen werden. Die Obfrau der WKÖ-Bundessparte Gewerbe und Handwerk, Renate Scheichelbauer-Schuster, zeigte sich erfreut über die Öffnungsschritte, auch "wenn sie sehr vorsichtig ausfallen": "Es ist ganz entscheidend, den Betrieben und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine klare Perspektive zu geben."
Bedenken, die Wiedereröffnung der Geschäfte könnte die Corona-Fallzahlen nach oben treiben, hat der Handelsverband-Obmann nicht. "Der Handel ist kein Corona-Hotspot, dafür sind die Aufenthaltsdauern zu gering und der Kundenkontakt zu lose. Auch in den Untersuchungen der AGES konnte keine Clusterbildung in den Geschäften nachgewiesen werden, das Infektionsgeschehen spielt sich vielmehr im privaten Haushaltsbereich ab", zeigt sich Will überzeugt.
Die Verlängerung des Lockdowns für die Hotellerie und Gastronomie habe allerdings einen stark negativen Einfluss auf die Kundenfrequenzen und damit auch auf die Umsätze im Handel. "Viele Betriebe, etwa der gesamte Lebensmittelgroßhandel, haben mit der Schließung von Gastronomie und Hotellerie ihre wichtigsten Kunden verloren und verzeichnen zum Teil massive Umsatzeinbrüche. Diese indirekt vom Lockdown betroffenen Betriebe warten seit Monaten auf die entsprechende Richtlinie und somit auch auf die Auszahlung der Corona-Hilfen", kritisiert Will.
"Klima der Zuversicht"
Der Handelsverband geht davon aus, dass die Konsumenten nun die Gelegenheit nutzen werden, Weihnachtsgeschenke umzutauschen oder Gutscheine und Geldgeschenke einzulösen. "Die Nachholeffekte werden generell unter einem Drittel liegen, da die Lockdown-Dauer eine sehr lange war", so die Einschätzung. Mittelfristig brauche man jetzt ein "Klima der Zuversicht", um den heimischen Handeln anzukurbeln, denn die auf mittlerweile fast 15 Prozent gestiegene Sparquote gefährde hunderttausende Arbeitsplätze.
Gastro-Obmann: "Das spielt's eben nicht ..."
"Für uns war klar, dass der Februar für uns geschlossen bleiben wird", sagte der Gastronomie-Spartenobmann in der Wirtschaftskammer, Mario Pulker, zur APA. "Das ist beim letzten Gespräch mit dem Bundeskanzler klar kommuniziert worden. Die Öffnungsschritte sind mutig, und wir wären da gern dabei gewesen, aber das spielt's eben nicht."
Für die Gastronomie sei jetzt wichtig, dass die Hilfen schnell ausbezahlt werden, vor allem die Umsatzersätze für November und Dezember. Nach aktuellen Angaben aus dem Ministerium seien für November bereits 107.104 Anträge auf Umsatzersatz mit insgesamt 1,998 Mrd. Euro ausbezahlt worden. Für Dezember seien es 97.552 Anträge mit insgesamt 903 Millionen Euro gewesen. "Das entspricht einer Gesamtgenehmigungsquote von 93 Prozent." Bei den noch fehlenden 7 Prozent handle es sich zumeist nur um Verzögerungen.