Die wegen der Coronakrise bis Ende Jänner gesetzlich erstreckte Frist für Kreditstundungen ist vergangenen Sonntag abgelaufen. Die Regelung sollte Kreditnehmern helfen, die laufende Raten wegen Einkommensverlusten infolge der Pandemie nicht mehr bezahlen konnten. Die Banken hätten "breit signalisiert, bei den Kreditrückzahlungen sehr kulant vorgehen zu wollen", teilte das Sozialministerium mit. Konsumentenschutzminister Rudolf Anschober (Grüne) versprach Rückendeckung.
"Ich werde ganz genau beobachten, ob die Regelung in der Praxis funktioniert. Falls nicht, werden wir uns andere, gesetzliche Maßnahmen überlegen", kündigte der Minister am Montag in einer Pressemitteilung an. Sollte es in Einzelfällen dennoch zu Problemen kommen, könnten sich die Betroffenen gerne an das Konsumentenschutzministerium wenden, stellte Anschober Unterstützung in Aussicht.
"Es ist sehr zu begrüßen, dass sich auch die Banken verpflichtet haben zu helfen, in diesen nach wie vor für viele Menschen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten", so Anschober. Diese Vorgangsweise decke sich mit jener in Deutschland.
"Höhere Rate vorläufig unter Vorbehalt zu bezahlen"
Kreditkunden, die jetzt nach dem Auslaufen der gesetzlichen Stundung ihre Kreditzahlungen wieder aufnehmen und denen von ihrer Bank eine höhere Rate vorgeschrieben wird, weil für den Zeitraum 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 Zinsen verrechnet wurden, werde empfohlen, "die höhere Rate vorläufig unter Vorbehalt zu bezahlen".
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt derzeit den Angaben zufolge im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums mehrere Verbandsklageverfahren gegen heimische Banken, um die strittige Frage zu klären, ob diese ihren Kunden für die gesetzliche Stundung zusätzliche Zinsen verrechnen dürfen.
Das nun ausgelaufene Gesetz sah grundsätzlich die Stundung aller Zahlungen, die im Zeitraum 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 fällig geworden wären, um jeweils zehn Monate vor. Parallel dazu durften die Banken den Kredit bis zum Ablauf der Stundung auch nicht kündigen.
Das Kündigungsverbot gilt laut Ministerium für den gesamten Stundungszeitraum und damit bis zum Ablauf der Stundungsfrist für die letzte gestundete Rate. Wurde einem Kreditnehmer auch die Rate vom Jänner 2021 gestundet, endet der Kündigungsschutz folglich erst im November 2021.