1 Was beinhaltet die Einigung der Sozialpartner im Kern?
Das Wichtigste vorweg: Homeoffice bleibt wie bisher Vereinbarungssache zwischen Betrieben und Beschäftigten, und sie bleibt freiwillig. Arbeitgeber müssen Mitarbeitern die Heimarbeit nicht verpflichtend anbieten. Die Coronakrise wirkte als Turbo für Homeoffice, weshalb viele Fragen einer Regelung bedurften. Diese soll über die Krise hinaus anwendbar sein.
2 Wann tritt die neue Regelung in Kraft?
Das Gesetz wird ausgearbeitet und soll so rasch wie möglich vom Parlament beschlossen werden. Der exakte Termin ist noch offen.
3 Wie wird Homeoffice zwischen Unternehmen und Dienstnehmern konkret vereinbart?
„Es bedarf einer schriftlichen Vereinbarung“, stellt AK-Arbeitsrechtsexperte Karl Schneeberger klar. Wer zustimmt, ist aber nicht ewig gebunden: Es gibt ein Rücktrittsrecht aus wichtigen Gründen – mit einmonatiger Frist. „Die große Frage ist, welche Gründe das dann sein werden“, sagt Schneeberger. Die Chefin der AK-Abteilung Sozialpolitik, Silvia Hruska-Frank, hat zwei Beispiele parat: „Wenn Lärm von einer Großbaustelle nebenan normales Arbeiten unmöglich macht oder sich das Homeoffice als karrieretechnische Sackgasse entpuppt, man also benachteiligt wird.“ Schneeberger führt auch deutlich veränderte Lebensbedingungen des Mitarbeiters an. „Dazu wird es noch eine Mustervereinbarung geben, die die Sozialpartner formulieren.“ In Betrieben mit Betriebsrat wird man in Zukunft mittels Betriebsvereinbarung ganz konkrete Details zum Homeoffice regeln können.
4 Welche Arbeitsmittel müssen Betriebe den Mitarbeitern im Homeoffice bereitstellen?
Im Idealfall stellt der Arbeitgeber Laptop und Handy zur Verfügung. „Weil das bisher sehr oft nicht passiert ist, kommt jetzt unabdingbar der Kostenersatz“, so Hruska-Frank. All jene, die schon 2020 Geräte angeschafft haben, können diese Ausgaben über die Arbeitnehmerveranlagung steuerlich absetzen. Das wird nicht der mehrere Tausend Euro teure Gaming-PC sein, aber normale Geräte. Nicht unter den Kostenersatz fällt der Internet-Anschluss oder das bessere Datenpaket. Eine Trennung zwischen dienstlicher und privater Nutzung sei zu kompliziert, so Experten aus dem Finanzministerium. Das gilt auch für Stromkosten.
5 Wie wird der Aufwandsersatz geregelt?
Arbeitgeber können einem Mitarbeiter für die Mehrkosten im Homeoffice bis zu 300 Euro im Jahr steuerfrei überweisen. Grundsätzlich sollen die tatsächlich im Homeoffice verbrachten Arbeitstage abgegolten werden. Für jeden Tag drei Euro, maximal 100 Tage im Jahr. Man muss auch eine Mindestzahl von Tagen pro Monat im Homeoffice verbringen. Die steht aber noch nicht fest. Wahrscheinlich sind es zehn oder elf Tage.
6 Was können Arbeitnehmer im Homeoffice steuerlich absetzen?
Mit der neuen Regelung sind ebenfalls 300 Euro als Werbungskosten für die Jahre 2020 und 2021 absetzbar. Wer teurere Geräte kauft oder gekauft hat, deren Kosten aus welchen Gründen auch immer nicht vom Arbeitgeber abgedeckt werden, der kann noch zusätzliche Werbungskosten geltend machen. Das trifft zum Beispiel auch auf ergonomisches Mobiliar oder Laptops zu. Rechnungen aufbewahren!
7 Was ist mit den laufenden Kosten?
Die spart die Regelung zumindest nach aktuellem Stand aus. Christian Wilplinger, Deloitte-Steuerexperte, würde sich hier noch eine pauschale Abdeckung wünschen, damit etwa das teurere Datenpaket für schnelleres Internet geltend gemacht werden kann. Die strengen Regeln für die Steuerabsetzbarkeit von Arbeitszimmern werden für die Homeoffice-Regelung nicht gelockert.
8 Inwieweit greift der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice?
Der Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle im Homeoffice war bisher befristet (bis 31. 3. 2021), jetzt wird er zum Dauerrecht. „Er greift zum Beispiel bei Unfällen auf dem Weg vom Homeoffice zur Arbeitsstätte, zum Arzttermin oder wenn man Kinder zur Schule bringt und dann ins Homeoffice zurückgeht“, sagt AK-Experte Schneeberger. Ausgeschlossen seien Wege aus dem Homeoffice, um sich etwas zu essen zu besorgen.
9 Wer zahlt, wenn im Homeoffice zum Beispiel ein Kind den Firmenlaptop kaputt macht?
Das fällt in Zukunft unter das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, das die Schadenersatzansprüche des Dienstgebers stark begrenzt. Der Schutz für Beschäftigte wird erweitert.
10 Wer haftet bei Datenpannen?
Das bleibt ein offenes Problemfeld. Der Mitarbeiter ist stark in der Verantwortung.