Die Regierung stützt die heimische Wirtschaft seit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie mit bisher 31,2 Milliarden Euro. Anfangs vor allem mit Kreditgarantien und Stundungen, sowie mit dem Härtefallfonds und einem Zuschuss. Von diesem Fixkostenzuschuss gibt es mittlerweile mehrere Varianten. Nach Umsatzersatz und Verlustersatz Ende 2020 kam nun ein sogenannter Ausfallsbonus hinzu. Wichtigstes Krisenmittel ist und bleibt die Kurzarbeit. Ein Überblick über die Coronahilfen:
KURZARBEIT
Bis 15. Jänner sind 10,2 Milliarden Euro für die Kurzarbeit ausbezahlt oder genehmigt worden. Zum Höhepunkt der Krise sicherte die Corona-Kurzarbeit mehr als eine Million Arbeitsverhältnisse. Anfang 2021 arbeiteten noch immer über 400.000 Arbeitnehmer kurz. Die aktuelle Phase 3 der Kurzarbeit geht bis Ende März. Wie es mit der Kurzarbeit weitergeht, soll im Februar entschieden werden. Für den neuen Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) ist die Kurzarbeit für die Zeit der Krise sinnvoll, jedoch "kein Dauerinstrument".
KREDITGARANTIEN
Über die staatlichen Förderstellen aws, OeKB und ÖHT haftet der Staat für Kredite in Höhe von 6,9 Milliarden Euro. Die Firmen haben sich mit diesem Garantieprogramm die Liquidität sichern können. Ohne Rückendeckung vom Staat hätten viele Banken in der Krise wohl keine Kredite gewährt. Früher oder später müssen die Unternehmen die Schulden aber zurückzahlen, wenn das nicht gelingt, wird die Staatshaftung schlagend.
STUNDUNGEN
Ähnlich wie bei den Garantien verhält es sich bei den Stundungen. 6,3 Milliarden Euro an Steuern mussten seit März nicht an den Fiskus abgeführt werden, sondern blieben auf den Firmenkonten, zumindest vorerst. Die Stundungen der öffentlichen Abgaben und Beiträge gilt nämlich nach aktuellem Stand nur bis Ende März 2021. Selbst wenn die Frist verlängert wird, der Tax X an dem die Steuerschulden fällig werden, wird kommen. Gläubigerschützer rechnen für den Zeit danach mit einer Pleitewelle. Gestundete Steuern und Abgaben sind dann zum Teil uneinbringlich.
HÄRTEFALLFONDS
Der Härtefallfonds soll den Unternehmerlohn ersetzen, also Selbstständigen und Unternehmern helfen, privat über die Runden zu kommen. Sie bekommen monatlich bis zu 2.000 Euro. Bisher floss über dieses Instrument, das die Wirtschaftskammer verwaltet und bis Ende Juni 2021 verlängert wird, eine Milliarde Euro. Eine weitere Milliarde liegt noch im Topf. Zuletzt stieg die Zahl der Anträge wieder: Im Oktober 2020 stellten 83.000 Unternehmer einen Antrag, im November waren es 110.000, im Dezember 121.000.
FIXKOSTENZUSCHUSS
Beim Fixkostenzuschuss gibt es mittlerweile mehrere Varianten. So waren beim Fixkostenzuschuss II zwei Modelle geplant, das umgesetzte Modell ist aufgrund von EU-Vorgaben mit 800.000 Euro gedeckelt, aus dem zweiten Modell wurde der Verlustersatz. Das Finanzministerium gibt auf seiner Webseite an, dass bis 15. Jänner rund 500 Millionen Euro an Fixkostenzuschüssen ausbezahlt oder genehmigt wurden.
UMSATZERSATZ
Mit dem zweiten Lockdown im November ist ein Umsatzersatz nach deutschem Vorbild eingeführt worden. Gesperrte Betriebe der Gastro- und Hotelleriebranche erhielten im November 80 Prozent des Umsatzes im Vorjahresmonat ersetzt, jedoch maximal 800.000 Euro. Im Dezember wurde der Umsatzersatz für sie auf 50 Prozent gekürzt, aber um andere direkt vom Lockdown betroffene Branchen erweitert. Indirekt betroffene Branchen wie Gastro- und Hotelleriezulieferer rufen noch nach einer solchen Hilfe in dieser Art. Angekündigt ist das seitens der Regierung schon länger.
Behördlich geschlossene Einzelhändler erhielten zwischen 12,5 und 37,5 Prozent Umsatzersatz, abhängig davon, womit gehandelt wird. Schuhhändler bekamen mehr als Möbelhändler. Firmen, die den Umsatzersatz in Anspruch nahmen, durften keine Mitarbeiter kündigen. Bisher ausbezahlt oder genehmigt: 2,4 Mrd. Euro.
VERLUSTERSATZ
Der Verlustersatz in Höhe von bis zu 3 Millionen Euro ist seit 16. Dezember beantragbar. Er zielt auf Verluste ab, die zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 anfallen. Große und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 70 Prozent ihres Verlustes. Kleinere Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern können bis zu 90 Prozent ihres Verlustes lukrieren. Verlustersatz, Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss II sind untereinander nicht kombinierbar.
AUSFALLSBONUS
Seit der Verlängerung des Lockdowns am 17. Jänner dürfen - oder müssen - sich die Unternehmer und ihre Steuerberater mit einem weiteren Instrument auseinandersetzen, dem sogenannten Ausfallsbonus. Er ist dem Umsatzersatz ähnlich, nur niedriger, soll dafür aber mit Fixkostenzuschuss oder Verlustersatz kombinierbar sein. Er deckt nach den Worten von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) bis zu 30 Prozent des Umsatzes der Vergleichsperiode ab und beträgt maximal 60.000 Euro im Monat. Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen Firmen mindestens 40 Prozent Umsatzverlust im Vergleich zum gleichen Monat 2019 erlitten haben. Die Zuwendungen aus diesem Topf werden in die Höchstsummen von Verlustersatz und Fixkostenzuschuss eingerechnet.