Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Vertreter der COFAG erklären heute in einer Pressekonferenz die "Details zu neuen Wirtschaftshilfen". Es geht um den Fixkostenzuschuss 2 und den gestaffelten Lockdown-Umsatzersatz für den Handel. Corona-Regeln sind zu beachten.
Zur Erinnerung: Am Freitag hat die EU-Kommission grünes Licht für den Fixkostenzuschuss 2 mit einer maximalen Beihilfenhöhe von drei Millionen Euro gegeben. Ab Montag können vorerst der Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz bis 800.000 Euro beantragt werden. Die Ausweitung der Summe folgt.
"Österreich und Deutschland sind die ersten und einzigen Länder in der EU, die bereits eine Genehmigung für dieses neue Schema bekommen haben", betonte Blümel. Er hatte sich ursprünglich einen Wert von fünf Millionen Euro gewünscht. So entstand ein vor allem während des Wien-Wahlkampfs auch über die Medien heftig ausgetragener Streit mit der zuständigen EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager.
Keine "Naturkatastrophe"
Möglich wird die neue Hilfe, weil sie mit dem Artikel 107(3)(b) der Arbeitsweise der EU vereinbar ist, so die EU-Kommission. Hier geht es um Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse oder zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats. Blümel hatte stets auf den Artikel 107(2)(b) gepocht: Beihilfen zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind. Das Virus könne nichts anderes sein als eine Naturkatastrophe, betonte der Finanzminister stets. Er konnte sich mit dieser Meinung aber nicht durchsetzen.
"Das Programm 'Fixkostenzuschuss Phase 2' ermöglicht es Österreich, Unternehmen bei der Bewältigung ihrer Probleme zu unterstützen", so Vestager in einer Mitteilung der EU-Kommission vom Freitag. "Wir arbeiten weiterhin eng zusammen mit den Mitgliedstaaten, um praktikable Lösungen zu finden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus gemäß der EU-Vorschriften zu mildern."
Fixkostenzuschuss 2, Variante 1
Konkret wird der Fixkostenzuschuss 2 (FK2) in zwei unterschiedliche Varianten geteilt. Variante 1 ist bis 800.000 Euro begrenzt und kann bereits ab 23. November beantragt werden. Dieser basiert auf einer EU-Richtlinie aus dem Frühjahr, die den Mitgliedsländern freie Hand bei Unterstützungen gibt - aber nur bis zu diesem Betrag. Mit dieser Richtlinie sind auch die 100-Prozent Garantien und der Umsatzersatz entwickelt worden. Beide Maßnahmen sind mit 800.000 Euro begrenzt.
Im Vergleich zum Fixkostenzuschuss 1, der noch unter dem Aspekt der "Naturkatastrophe" erlassen wurde, können beim FK2 mit 800.000 Euro deutlich mehr Kosten eingereicht werden, von Leasing bis zu den Personalausgaben für einen Mindestbetrieb.
NEOS-Budgetsprecherin Karin Doppelbauer sagte, dass man "Blümel nicht dafür loben braucht", dass ab Montag der Fixkostenzuschuss 2 mit 800.000 Euro beantragt werden kann: "Das hätte man nämlich schon seit 16. September machen können. Das war auch Blümels Wien-Wahlkampf geschuldet", kritisierte die Oppositionspolitikerin gegenüber der APA. "Dafür hat es sehr wohl eine Bewilligung gegeben." Blümel aber habe behauptet, die EU verwehre sich.
Fixkostenzuschuss 2, Variante 2
Neu hingegen ist die zweite Variante des FK2. Denn dieser basiert auf einer neuen EU-Richtlinie, die erst im Oktober beschlossen wurde. Österreich ist neben Deutschland das erste Land, dass ein Hilfspaket auf dieser Grundlage entwirft. Hier gibt es einen Zuschuss von bis zu drei Millionen Euro.
Allerdings funktioniert die Variante 2 komplett anders. Während bei Variante 1 bei einem Umsatzminus von 30 Prozent einfach die Fixkosten eingereicht werden können, wird bei Variante 2 die Differenz zwischen Fixkosten und Betriebsergebnis als Berechnungsgrundlage herangezogen. Für den beantragten Zeitraum muss das Unternehmen daher eine Verlustprognose machen und diese muss auch von einem Steuerberater bestätigt werden. Die technische Umsetzung werde hier noch etwas dauern, sagt Finanzminister Blümel. Er hoffe, dass die Anträge ab Dezember möglich sein werden.
Vizekanzler Kogler betont bei der Präsentation allerdings, dass auch diese Unterstützung ein echter Zuschuss ist und nicht zurückbezahlt werden muss. Die Hilfspakte in Österreich seien rasch, zielgerichtet und großzügig. "Österreich kann sich damit aus der Krise hinausinvestieren."
Umsatzersatz für Handel
Ab Montag kann in Österreich auch der Lockdown-Umsatzersatz für den Handel und weitere Branchen beantragt werden. Er ist mit 800.000 Euro begrenzt. Beim Entstehen hat der Verfassungsdienst mitgewirkt, daher werde das auch halten, ist Blümel überzeugt. Da es im Handel deutliche Unterschiede zwischen den Branchen gibt, werden unterschiedliche Bereiche auch unterschiedlich gefördert. Es gibt 60, 40 oder 20 Prozent Ersatz. 60 Prozent bekommen Firmen mit verderblicher Ware oder Saisonware, wie Blumenhandel oder Mode. 40 Prozent gibt es etwa für den Baustoffhandel und 20 Prozent für Autohäuser. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab dem Nachmittag des 23.11.2020.