Der sogenannte "Umsatzersatz" wurde als Hilfsmittel bereits mit dem "Teil-Lockdown" vor knapp zwei Wochen vorgestellt. Im Wesentlichen bekommen die damals behördlich geschlossenen Unternehmen (aus Hotellerie, Gastronomie, dem Freizeit-, Sport- und Kulturbereich) 80 Prozent ihres Umsatzes vom November 2019 jetzt von der öffentlichen Hand ausbezahlt.
Aktuell wurden dafür laut Zahlen des Finanzministeriums bereits 30.041 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 900 Millionen Euro eingereicht. Davon sollen "über 800 Millionen in den kommenden Tagen" ausgezahlt werden, beziehungsweise wurden sie bereits ausbezahlt.
Nun, mit der Ausweitung des Lockdowns passt die Regierung auch die Ersatzleistungen an. Man setzt fortan auf eine gestaffelte Variante. Auf "Empfehlung des Verfassungsdienstes", wie es von Regierungsseite heißt. Zu tun habe das mit den "unterschiedlichen Rahmenbedingungen, sowie Umsatz- und Gewinnvoraussetzungen in den unterschiedlichen Bereichen".
Bei „Dienstleistungen“ etwa, sagt Finanzminister Gernot Blümel, könne der Konsum ja im Gegensatz zum Handel nicht nachgeholt werden.
80 Prozent für "körpernahe" Dienstleister
Ausbezahlt werden den Betrieben also je nach Betroffenheit 80, 60, 40 oder 20 Prozent des November-Umsatzes aus dem Vorjahr als Ersatzleistung.
Wer aber bekommt wie viel?
- 80 Prozent, also das Maximum, wird an all jene ausbezahlt, die "körpernahe Dienstleistungen" anbieten. Dazu zählen etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiker.
- 60 Prozent Ersatz bekommen Handelsbetriebe, die mit "verderblicher" oder "stark saisonal bedingter Ware" handeln. Als Beispiel nennt das Finanzministerium etwa den Blumenhandel.
- 20 Prozent Ersatz bekommen jene Unternehmen, die mit "wertbeständigen Gütern" handeln. Sprich, mit Waren, bei denen auch "nach drei Wochen keine Wertminderung oder verringerte Nachfrage zu erwarten ist". Als Beispiel wird von politischer Seite hierfür der Möbelhandel angeführt.
- 40 Prozent des Umsatzes aus dem November des Vorjahres, die Regierung spricht bei diesem Wert von der "Basis" des neuen Umsatzersatzes, soll der Rest der nun geschlossenen Betriebe erhalten.
Weil diese gestaffelte Variante freilich viel komplexer als die erste, pauschale Version des Umsatzersatzes ist, spricht die Regierung von nun notwendigen "technischen Anpassungen", die vorgenommen werden müssen.
Bis dahin werde die Beantragung für den Umsatzersatz auf FinanzOnline erst einmal "nicht möglich sein". Ziel sei es aber, erklärt Gernot Blümel, dass die Anträge ab 23. 11. gestellt werden können. Die Auszahlung soll dann sehr rasch erfolgen.