Bereits am vergangenen Samstag angekündigt, präzisierte die Regierung jetzt den so genannten "Umsatzersatz". Dieser soll im November den vom Lockdown direkt betroffenen Betrieben ein Überleben sichern. Verbunden mit einer Arbeitsplatzgarantie seitens der Unternehmen, zahlt die Regierung 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 aus.
"Schnell und unbürokratisch", wie bei der Pressekonferenz am heutigen Freitag mehrmals betont wurde. Beantragt kann die Ersatzleistung bereits ab heute, 14 Uhr, und spätestens bis 15. Dezember via FinanzOnline werden. Etwaige Kurzarbeit oder der Fixkostenzuschuss werden nicht gegengerechnet.
Offen war bis zuletzt indes, wer denn wirklich Anspruch auf die attraktive Ersatzleistung haben wird. Mittlerweile ist man diesbezüglich etwas schlauer.
Aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus etwa bekommt man folgende Auflistung der Unternehmungen, die "laut Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnung direkt betroffen sind und Umsatzentschädigung beantragen können":
- Seilbahnen
- Gastronomie
- Beherbergung
- Campingplätze
- Schutzhütten
- Fitnesszentren
- Vergnügungs- und Themenparks
- Schwimmbäder und Schwimmstadien
- Solarien, Saunas, Bäder
- Tanzschulen
- Museen
- Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen
- Kinos
- Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks
- Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter
- Fahrten von Reisebussen
- Gelegenheitsverkehrsmärkte
Ergänzend zur Auflistung ließ Ministerin Elisabeth Köstinger wissen, dass für "Privatvermieter" und Betriebe, die "Urlaub am Bauernhof" anbieten, ein "anderes Modell" kommen wird, da bei diesen Akteuren die Daten fehlen, um den Umsatzersatz via FinanzOnline abwickeln zu können. Aber, so Köstinger, auch diese Unternehmen bekommen Anspruch auf die Entschädigung in Höhe von 80 Prozent.
>> Die Richtlinie zum Umsatzersatz <<
Die Frage, ob Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss und Kurzarbeit in Summe nicht in manch Bereich einer "Überförderung gleich kommen würden", verneinen Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel übrigens vehement. Man solle sich, so die beiden Politiker, das gesamte Geschäftsjahr der betroffenen Betriebe ansehen. Dann werde man schnell zum Schluss kommen, dass sich 2020 nicht ausgezahlt habe.