Die Wirte haben sich nichts zu Schulden kommen lassen“, betont Bundeskanzler Sebastian Kurz. Und auch die anderen Regierungsmitglieder waren sichtlich bemüht, den Hauptbetroffenen der neuen Maßnahmen, neben Gastronomie auch Hotellerie und Veranstalter, für ihre, in den vergangenen Monaten umgesetzten, Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen Lob auszusprechen.

Genutzt hat es den Branchen dennoch nichts. Sie müssen ab Dienstag ihren Betrieb weitestgehend einstellen. Die Gastronomie darf nur noch Abhol- und Lieferdienste anbieten, Hotels ist die Aufnahme von Touristen untersagt.

Um den ohnehin so schwer gebeutelten Unternehmen dieser Wirtschaftszweige zumindest die ärgsten Existenznöte zu nehmen, wurden auch neue Wirtschaftshilfen präsentiert.

Ausfallsersatz.

Betriebe, die im Lockdown schließen müssen, erhalten demnach einen Ersatz für ihren Umsatzausfall. Entschädigt werden sie für bis zu 80 Prozent der Umsätze aus dem November des Vorjahres. Diese Kompensation gelte neben Gastronomie- und Hotelleriebetrieben sowie Veranstaltern etwa auch für Vereine, Theater und Museen, wie Vizekanzler Werner Kogler betont.

Abwicklung.

Finanzminister Gernot Blümel verspricht: Die Auszahlung solle rasch erfolgen, die ersten Gelder noch im November fließen. Herangezogen werden dafür Daten der Finanzverwaltung, die Berechnung erfolge dann automatisiert. Unternehmer können den Umsatz-Ersatz über FinanzOnline beantragen.

Auszahlungshöhe.

Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen, wobei etwa Kurzarbeitsgelder nicht darunter fallen.

Kündigungsverbot.

Kogler strich auch hervor, dass Entschädigungszahlungen mit einer Arbeitsplatzgarantie verknüpft seien. Betriebe, die diesen Ausfallsersatz beantragen, dürfen in dieser Zeit also keine Mitarbeiter kündigen.

Kosten.

Und wie viel kosten diese Hilfsmaßnahmen? „Wir gehen derzeit von Kosten in der Höhe von über einer Milliarde Euro aus“, so Blümel. Diese werden aus dem Covid-Fonds gedeckt. Eine neue Genehmigung durch die EU-Kommission für die Umsatz-Erstattung sei nicht nötig. Den entsprechenden Schutzschirm hat die Bundesregierung schon im Frühling in Brüssel notifiziert.

Kurzarbeit.

Auch rund um die Kurzarbeit soll sich für die direkt betroffenen Branchen etwas ändern. Die Regierung will hier die alte Kurzarbeitsregelung aktivieren, wie sie beim ersten Lockdown gegolten hatte. Sie sah vor, dass Firmen die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer kurzfristig auf Null reduzieren können, was zuletzt nicht mehr möglich gewesen ist. Laut Blümel laufen hier noch Gespräche mit den Sozialpartnern.

Indirekt betroffene Branchen.

Für Unternehmen, die nicht direkt vom Lockdown betroffen sind, verweist die Regierung auf Hilfen aus dem Fixkostenzuschuss. Die zweite Version dieser Hilfe ist allerdings bisher noch nicht gestartet. Zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission hat es hier in den vergangenen Wochen Konflikte gegeben. Blümel zeigte sich gestern aber überzeugt, dass jetzt eine schnelle Lösung naht. Dann soll der Fixkostenzuschuss 2 rückwirkend ab 16. September fließen. Branchenübergreifend wurde gestern noch einmal massiv auf eine schnelle Einigung gedrängt, diese sei für viele Betriebe „überlebenswichtig“.