Um die Folgen des Lockdowns vor allem für Gastronomie und Hotellerie abzumildern, legt die Regierung ein Hilfspaket auf. 80 Prozent des Umsatzes, den sie im November des Vorjahres gemacht haben, sollen den Betrieben ersetzt werden. Die Hilfen sollen unbürokratisch über einen elektronischen Antrag direkt beim Finanzamt beantragt werden können und sollten innerhalb weniger Wochen abgewickelt sein. Das elektronische Antragsformular soll in spätestens zehn Tagen zur Verfügung stehen. Finanzminister Gernot Blümel verspricht: "Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet." Die Beantragung erfolge dann eben über FinanzOnline, die ersten Auszahlungen sollen noch im November erfolgen.
Mitarbeiter dürfen nicht gekündigt werden
Damit gehe einher, dass die Betriebe die Mitarbeiter nicht kündigen dürfen, sondern in Beschäftigung halten." Die Kompensation gelte für alle, auch für Vereine, Theater und Museen, etc., ergänzte Vizekanzler Werner Kogler.
Alle anderen Hilfen seien allerdings einzurechnen. Die Obergrenze habe man bei 800.000 Euro eingezogen. Bei Großbetrieben werde noch über eine höhere Grenzmarke verhandelt. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen habe Verständnis für die Hilfsmaßnahme signalisiert.
Für Unternehmen, die nicht direkt vom Lockdown betroffen seien, aber dennoch aufgrund des Corona-Virus deutliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, "ist der Fixkostenzuschuss eine wirksame Wirtschaftshilfe". Nach den Querelen mit der EU-Kommission sieht er eine Einigung in Bezug auf den geplanten Fixkostenzuschuss der Phase II in greifbarer Nähe.
Zusätzlich zur oben genannten Kompensation der Umsätze für besonders stark betroffene Unternehmen wolle man für jene, die in geringerem Maße betroffen seien, in Brüssel die Möglichkeit weiterer Fixkostenzuschüsse zu erwirken. "Wir sind da in enger Abstimmung mit Deutschland."
Für Spezialfälle, etwa Unternehmen, die in diesem Zeitraum sehr geringe Umsätze hatten oder die erst heuer gegründet wurden, arbeite an noch an gesonderten Lösungen.
Kurzarbeit soll überarbeitet werden
Darüber hinaus will die Regierung für die betroffenen Betriebe auch wieder die alte Kurzarbeitsregelung aktivieren, wie sie beim ersten Lockdown gegolten hatte. Sie sah vor, dass Firmen die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer auch auf Null reduzieren können, was zuletzt nicht mehr möglich gewesen ist. Laut Blümel laufen hier noch Gespräche mit den Sozialpartnern.
Man sei bei den Hilfsmaßnahmen bewusst großzügig, da die Monate vor dem zweiten Lockdown auch schon schwierig gewesen seien für die Hotellerie und die Gastwirtschaft, begründet die Regierung die Maßnahmen. Zu den Kosten ist zu hören, man rechne mit weit über einer Milliarde Euro.
Reaktionen
Hans Spreitzhofer (WK Hoteliers Stmlk) versucht es optimistisch: "Besser ein verregneter November als eine völlig verhaute Wintersaison." Ohne Umsatzausgleich würde es freilich düster aussehen; die Kurzarbeit würde die Branche ebenso benötigen. Denn: "Die Erlaubnis, Geschäftsreisende zu beherbergen, macht die Verluste der Betriebe nicht wett." Der Hotelier bedauert, dass es "die Thermen hart treffen wird. Für sie ist November ein guter Monat." Sollte der Lockdown länger andauern, wäre das "dramatisch".
Thomas Götz