Auf der am Dienstag einstimmig beschlossenen Ladungsliste für den U-Ausschuss zur Commerzialbank Mattersburg (CB) stehen 32 Namen - siehe die Faktenbox. Das ist erst der Anfang, wie betont wird. Diese 32 Zeugen sollen bis Weihnachten zu den ersten zwei von sieben Kapiteln des U-Ausschusses befragt werden. Am Beginn stehen thematisch die Rolle des Landes als Prüferin der Kreditgenossenschaft, die Mehrheitseigentümerin der Bank war, und die verworrenen Vorgänge rund um die Schließung des Institutes am 14. Juli im Mittelpunkt.
Wer hat was gewusst und wer hat wen informiert? Am 5. November starten die Befragungen, teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Als erste Zeugen treten zwei Whistleblower auf, Ex-Mitarbeiter der CB, die Malversationen aufdecken wollten. Geladen sind auch Martin Pucher und Franziska Klikovits als mutmaßliche Bilanzfälscher, Puchers Frau Elisabeth, deren Freundin Franziska Auer von der BH Eisenstadt, Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SP) und Finanzminister Gernot Blümel (VP) sowie dessen Vorgänger Hans Jörg Schelling.
Niessl und Illedits kommen später
Außerdem Harald Horvath, Geschäftsführer der Landesgesellschaft RMB, die zwei Stunden vor dem Aus für die CB 1,2 Millionen Euro in Sicherheit bringen wollte. Weiters mehrere Aufsichtsräte und Harald Ettl, Chef der Finanzmarktaufsicht, Vertreter der Staatsanwaltschaft, Prüfer der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und der Wirtschaftsprüfungskanzlei TPA.
Nicht zuletzt mit Peter Hack der letzte Vorstand und mit Maria Pleier eine Ex-Vorständin der CB. Burgenlands Ex-LH Hans Niessl und der zurückgetretene Landesrat Christian Illedits (beide SP) stehen noch nicht auf der Ladungsliste, dass sie aber befragt werden sollen, gilt als sicher. Als nicht sicher gilt indes, ob Puchers angeschlagener Gesundheitszustand ein Erscheinen erlaubt. Sein Anwalt Norbert Wess betont, Pucher wolle "umfassend Rede und Antwort" stehen.
Neben der Ladungsliste wurde am Dienstag auch die Ergänzung des grundsätzlichen Beweisbeschlusses, mit dem die Organe des Landes zur Vorlage von Akten und Unterlagen zum Untersuchungsgegenstand verpflichtet werden, einstimmig beschlossen. Diese Ergänzung war nach dem Spruch des Landesverwaltungsgerichts notwendig geworden, das die Streichung von Passagen aus dem Antrag auf Einsetzung eines U-Ausschusses der Opposition durch die Landtagspräsidentin für rechtswidrig erklärt hatte.
Drei Wochen ging wenig weiter
Erste Akten seien bereits eingetroffen, nun werde man die Organe des Landes auch dazu auffordern, Unterlagen zu den ursprünglich gestrichenen Untersuchungsgegenständen zu liefern, betonte Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ). Die Mitglieder des U-Ausschusses können die Akten täglich von 8.00 bis 16.00 Uhr nach vorheriger Anmeldung bei der Landtagsdirektion im Landtagssitzungssaal einsehen.
Kritisch sieht es die burgenländische Opposition, dass seit dem offiziellen Start des U-Ausschusses Ende September weder Akten eingesehen noch Zeugen befragt werden konnten. Hier ortet man eine Verzögerungstaktik der SPÖ als Alleinregiererin im Burgenland.