Ab Freitag können Unternehmen die dritte Phase der Corona-Kurzarbeit bis Ende März 2021 beim Arbeitsservice (AMS) beantragen. Die Kriterien wurden verschärft, so muss beispielsweise mehr gearbeitet werden und die Betriebe müssen die Reduktion der Arbeitszeit rechtfertigen. Für betroffene Arbeitnehmer ändert sich nichts, sie erhalten je nach Einkommen weiterhin zwischen 80 und 90 Prozent ihres Nettogehalts oder Lohns.
"In Summe stehen 12 Milliarden für die Kurzarbeit zur Verfügung. Aktuell sind 4,8 Milliarden davon ausgezahlt", so Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Donnerstag in einer Aussendung. Aschbacher lobte auch die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern. "Mein großer Dank gilt den Sozialpartnern, mit denen es in konstruktiver Zusammenarbeit gelungen ist, die Corona- Kurzarbeit bis Ende März 2021 - dort wo es notwendig ist - zu verlängern."
Immer mehr Jobabbau
Ob es zu einer Kündigungswelle nach Auslaufen der zweiten Kurzarbeitsphase kommt, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Die Liste der Firmen mit Stellenabbau wird derzeit aber immer länger. In den vergangenen Wochen häuften sich Meldungen zu Jobabbauplänen, unter anderem bei AVL List, Casinos Austria, Doka, FACC, Isovolta, Mahle, MAN Steyr, Mayr-Melnhof, Swarovski und voestalpine.
Wirtschaftskammer-Österreich-Präsident Harald Mahrer begrüßt die sechsmonatige Dauer der Corona-Kurzarbeit Phase 3. "Bisher hatten wir stets Regelungen für drei Monate. Um gut durch das Winterhalbjahr zu kommen, brauchen die Unternehmen Planungssicherheit", sagte Mahrer. Kurzarbeit könne aber "kein Dauerzustand sein". Man habe sich mit "vereinten Kräften für eine weitere Verlängerung des Erfolgsmodells Kurzarbeit eingesetzt", so ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. "Dieses gemeinsame Engagement wird es auch brauchen, um weitere Maßnahmen und die nächsten Schritte zu setzen, die notwendig sind, damit die Lage am Arbeitsmarkt nicht eskaliert."
Kriterien verschärft
Seit dem Höhepunkt im Mai mit 1,35 Millionen Personen in Kurzarbeit sind die Zahlen kontinuierlich gesunken, auf zuletzt knapp 300.000. Die Kriterien für die dritte Phase der Corona-Kurzarbeit bis Ende März 2021 wurden verschärft. Der Rahmen an verrechenbaren Ausfallstunden liegt ab Anfang Oktober nun bei 20 Prozent bis maximal 70 Prozent (in Sonderfällen 90 Prozent) der Normalarbeitszeit vor Kurzarbeit. Für besonders betroffene Unternehmen - etwa in der Stadthotellerie, Luftfahrt oder Veranstaltungsbranche - kann eine höhere Reduktion der Arbeitszeit genehmigt werden. Dies muss das Unternehmen aber schriftlich begründen.
In der Phase 1 und 2 der Corona-Kurzarbeit von März bis September konnten die Ausfallstunden bei allen Unternehmen zwischen 10 und 90 Prozent betragen. Außerdem müssen ab Oktober bei einem Kurzarbeitsantrag die vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden. Dies war bis dato nicht notwendig.
Keine Rückforderung
In einer strittigen Causa gab es nun eine Einigung. Das Arbeitsmarktservice (AMS) verzichtet auf die Rückforderung von Kurzarbeitsgeld wegen des fehlenden ersten Monats vor Beginn der Kurzarbeit Phase 1. In der Mitte Juli veröffentlichten Corona-Kurzarbeitsrichtlinie wurde eine Bestimmung aufgenommen, die vorsieht, dass die Kurzarbeit nur mehr für Arbeitnehmer gilt, die bereits "einen voll entlohnten Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit beim Unternehmen vorweisen können".
Das AMS wollte die Richtlinie auch rückwirkend für bereits bewilligte Anträge anwenden. "Wir hatten sehr intensive, aber positive Gespräche und konnten gemeinsam mit Bundesministerin Aschbacher erreichen, dass es keine Rückforderungen seitens des AMS wegen des fehlenden ersten Monats vor Beginn der Kurzarbeit in Phase 1 gibt", so WKÖ-Chef Mahrer. Auch Rückforderungsschreiben für verlängerte Projekte (Phase 2) seien obsolet.