Im Rechtsstreit um verschollene DDR-Vermögen ist die Schweizer Bank Julius Bär nun auch vor dem Schweizer Bundesgericht unterlegen. Die Vermögensverwaltungsbank wurde nun endgültig zu einer Zahlung von rund 150 Millionen Franken (139 Millionen Euro) verurteilt. Die Bank hatte für den Betrag bereits 2019 eine Rückstellung getätigt.
Konkret habe das höchste Schweizer Gericht eine Klage der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), Nachfolgerin der Treuhandanstalt, gegen Julius Bär in Höhe von rund 97 Millionen Franken plus Zinsen seit 2009 bestätigt, teilte die Bank am Freitag mit.
Die BvS versucht seit Jahren, Gelder ausfindig zu machen und wiederzubeschaffen, die während der Wende von Mitgliedern der DDR-Einheitspartei SED beiseite geschafft wurden. In ihrer Klage gegen Julius Bär machte die BvS geltend, dass die später von Julius Bär übernommene Bank Cantrade vom Konto einer DDR-Außenhandelsgesellschaft unzulässige Auszahlungen und Überweisungen vorgenommen habe.
So hätte eine in Österreich wohnhafte Geschäftsführerin der DDR-Gesellschaft (gemeint ist wohl die verstorbene Rudolfine Steindling, Anm.) zwar ab Mitte 1990 nicht mehr über das Vermögen verfügen können. Trotzdem habe es zwischen 1990 und 1992 weitere Transaktionen gegeben. Die BvS forderte deshalb in ihrer Klage die Erstattung der Auszahlungen und Überweisungen, die ab dem 1. Juni 1990 getätigt wurden.
Bank will Betrag von der UBS zurückfordern
Laut dem deutschen Finanzministerium handelt es sich beim Verfahren gegen Julius Bär um den letzten noch offenen Rechtsstreit zur Rückführung von Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR. Der Gesamtwert dieser Vermögen sei Ende 2017 auf knapp zwei Milliarden Euro beziffert worden. Zwischen 2008 und 2018 seien zurückgeführte Gelder nach einem Schlüssel an die begünstigten Länder überwiesen worden, der die Einwohnerzahl Ende 1991 berücksichtigte. Der mit Abstand größte Teil floss in den Freistaat Sachsen, gefolgt von Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Die BvS hat zum 1. Jänner 2001 ihre operative Tätigkeit eingestellt. Seitdem besteht sie nur noch als Rechts- und Vermögensträgerin fort.
Julius Bär hatte die Bank Cantrade im Jahr 2005 im Zuge der Übernahme der Bank Ehinger & Armand von Ernst von der UBS übernommen. Bär werde nun den Betrag von der UBS zurückfordern, erklärte die Bank am Freitag. Bei der UBS gab man sich am Freitag auf AWP-Anfrage wortkarg: "Wir nehmen davon Kenntnis", sagte ein Sprecher lediglich.