Die EU-Kommission kündigte gegen das Urteil des EU-Gerichts Juli wie erwartet Berufung an, wie die Brüsseler Behörde am Freitag mitteilte. Damit geht der Streit um die Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro von Apple in Irland geht vor das oberste Gericht der Europäischen Union.
Die Entscheidung werfe wichtige rechtliche Fragen zur Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf, sagte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Die sollen nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden. Außerdem sei die Kommission der Ansicht, "dass das Gericht in seinem Urteil eine Reihe von Rechtsfehlern begangen hat".
Im Juli hatte das EU-Gericht die Nachforderung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 für nichtig erklärt. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten. Es war ein schmerzhafter Rückschlag für die Brüsseler Behörde und Wettbewerbskommissarin Vestager persönlich.
"Beeinträchtigt den fairen Wettbewerb"
Vestager betonte nun: "Für die Kommission hat es weiterhin höchste Priorität sicherzustellen, dass alle großen und kleinen Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen." Die EU-Staaten seien zwar für ihre Steuergesetze zuständig. "Wenn die Mitgliedstaaten bestimmten multinationalen Unternehmen Steuervorteile gewähren, die ihren Konkurrenten nicht zur Verfügung stehen, beeinträchtigt dies den fairen Wettbewerb in der Europäischen Union unter Verstoß gegen die Vorschriften für staatliche Beihilfen", betonte Vestager. Deshalb müsse die Kommission alle zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen.
Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Irland und Apple wehrten sich dagegen.
Die Schlüsselfrage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen. Der iPhone-Konzern hatte vor dem EU-Gericht betont, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. Der Kommission gelang es auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren.