Eigentlich haben die steirischen Winzer derzeit mit der Weinlese alle Hände voll zu tun und keine Zeit, sich um die österreichische Bürokratie zu kümmern. Doch ein Brief des steirischen AMS zwingt viele jetzt dazu. Sie müssen für ihre Mitarbeiter in den Buschenschenken die Kurzarbeit zu Beginn des Corona-Lockdown neu beantragen. Damit nicht genug: Die Dauer der Förderung wird verkürzt, sprich: Sie müssen einen Teil der Gelder zurückzahlen. Und das betrifft nicht nur die saisonale Gastronomie, auch zahlreiche Bauunternehmen haben den unerfreulichen Brief des AMS bekommen.
Kernpunkt des Problems: Um für einen Mitarbeiter Kurzarbeit zu beantragen, muss dieser ein Monat lang „vollentlohnt“ beschäftigt sein. Das war die Auskunft, welche die Betriebe im Frühjahr erhielten. Das war die Voraussetzung, unter der die Kurzarbeit beantragt und auch bewilligt wurde. Doch an dem Wörtchen „Monat“ spießt es sich nun. Denn Unternehmer verstanden darunter den Zeitraum von 30 oder 31 Tagen. Jetzt ist aber plötzlich von einem Kalendermonat die Rede.
Gehalt trotz geschlossenem Betrieb
Was das konkret bedeutet, erklärt der Bauunternehmer Helmut Stindl: „Als Mitte März die Baustellen zugedreht wurden, hab ich meine Mitarbeiter Stempeln geschickt. Doch als das Kurzarbeitsmodell kam, hab ich das rückwirkend geändert und für die Leute Kurzarbeit beantragt.“
Aber: Wie am Bau üblich, waren einige Mitarbeiter im Winter arbeitslos gemeldet und haben zum Teil erst mitten im Februar wieder zu arbeiten begonnen, als das Wetter besser wurde. „Ein Mitarbeiter hat im Februar überhaupt nur eine Woche gestempelt.“ Dennoch muss Stindl nun für drei Mitarbeiter die Kurzarbeit neu beantragen, und zwar ab 1. April und nicht ab 17. März. Denn vorher gibt es kein „vollentlohntes Kalendermonat“. Bis 30. September hat er nun dafür Zeit. „Obwohl meine Leute ab Mitte März nicht arbeiten durften, muss ich nun zahlen“, ärgert sich Stindl.
Das AMS Steiermark sieht sich hier nur als „Umsetzer“. Man habe keinen Entscheidungsspielraum, heißt es auf Anfrage. Es handle sich hier um ein Problem auf Bundesebene. In Kärnten stellt AMS-Chef Peter Wedenig den betroffenen Unternehmern trotzdem „Kulanz“ in Aussicht.
Seitens des Arbeitsministeriums gab es bis Freitagabend keine Stellungnahme zu der Causa.
Roman Vilgut