Viel Zündstoff beinhaltet ein der Kleinen Zeitung vorliegender Bericht des Landesrechnungshofs zur Teilprivatisierung des Flughafens Klagenfurt.
• So wurde das im Gesellschaftsvertrag zwischen Lilihill, Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV) und Stadt Klagenfurt auch für Liegenschaftsverkäufe vereinbarte Einstimmigkeitsprinzip abgeändert und relativiert. Und zwar durch die im Beteiligungsvertrag und Strategieplan festgelegte „uneingeschränkte Zustimmung aller Gesellschafter zu allen Maßnahmen“. Das heißt: Die Altgesellschafter gaben dem Investor vorab ihre Zustimmung zur – auch zeitlich – uneingeschränkten Verwertung der Liegenschaften. Die Prüfer kritisieren auch, dass die Gründe der Flughafengesellschaft – in Summe sind es fast 219 Hektar mit einem Buchwert von 10,87 Millionen Euro – keine Flächenwidmung aufwiesen. Der Strategieplan des Investors wiederum sieht bereits Erträge aus Grundstücksverkäufen für das Jahr 2021 in Höhe von 10,19 Millionen Euro vor – das heißt, die Verwertung des Areals steht offenbar kurz bevor.
• Der Flughafen selbst wurde gar nicht verkauft, sondern Käufer Lilihill leistete eine Erhöhung des Stammkapitals und einen Gesellschaftszuschuss in der Höhe von rund acht Millionen Euro, an die Altgesellschafter floss kein Geld.
• Wie berichtet erhielt das Angebot von Lilihill aus qualitativer Sicht nur 183 von 470 möglichen Punkten von der Bewertungskommision – und Lilihill den Zuschlag. Das Honorar des Landesanwalts lag wiederum um 86 Prozent über dem vereinbarten Kostendeckel.
• Hochaktuell die Kritik an der Call-Option, die Land und Stadt ziehen können, sobald die Zahl der jährlichen Passagiere unter 100.000 sinkt, ein Gesellschafter Insolvenz anmeldet oder der Geschäftsbetrieb eingestellt wird. Dann könnten Land und Stadt den Airport zu einem festgelegten Preis zurückkaufen. Die Prüfer empfehlen, bei einer Neuverhandlung der Call-Option die Weiterentwicklung des Flughafens vertraglich abzusichern.
• Nicht nachvollziehbar ist für die Prüfer, dass eine schriftliche Vereinbarung fehlt, wem auf einem notariellen Treuhandkonto hinterlegte 13,20 Millionen Euro gehören. Bei dem Betrag handelt es sich um die Summe der Rückzahlungen von vier Fluglinien, deren Förderungen der Jahre 2000 bis 2010 mit dem EU-Binnenmarkt unvereinbar waren – ein Rechtsverfahren dazu ist noch im Laufen. Die Zuschüsse selbst leisteten unter anderem Stadt, Land, KBV und Kärnten Werbung. Die Prüfer bemängeln, dass es keine schriftlichen Vereinbarungen zu Aufteilung des Betrags gebe. Man hätte, so der Rechnungshof, im Beteiligungsvertrag mit Lilihill außer Streit stellen müssen, dass die 13,20 Millionen Euro ans Land zurückfließen.
• Überhaupt seien Fragen zu Zahlungsverpflichtungen der KBV und des Landes unklar geregelt, das sollte, so der Rechnungshof, künftig vor Vertragsabschluss geschehen. Auch die Kosten im Zusammenhang mit dem Beteiligungsvertrag trug die KBV – obwohl festlegt wurde, dass diese der Investor zu tragen habe.