Der 2019 begonnene Prozess gegen Ex-Dayli-Chef Rudolf Haberleitner wegen der Pleite der Drogeriemarktkette, durch die 3500 vor allem weibliche Beschäftigte ihre Jobs verloren haben, endete am Dienstag mit einem Freispruch und einer Diversion für Haberleitner. Er war nach längerer Pause in Linz fortgesetzt worden.
Ein mitangeklagter Geschäftsführer war im Mai rechtskräftig freigesprochen worden. Haberleitner hatte die Schuld an der Insolvenz im Jahr 2013 immer von sich gewiesen.
Dem Ex-Dayli-Chef wurde angelastet, ab August 2012 Geschäftsbücher oder geschäftliche Aufzeichnungen nicht oder nur so geführt zu haben, dass ein zeitnaher Überblick über die wahre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich erschwert wurde. Der Vorwurf hatte gelautet: grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen. Die im Insolvenzverfahren anerkannten Forderungen beliefen sich auf knapp 113 Millionen Euro.
Der Freispruch "mangels Schuldbeweises" erfolgte, weil das Gericht nur die Strafbarkeit seines Verhaltens und Agierens zu beurteilen hatte. Die Privatbeteiligten wurde mit ihren nicht unerheblichen Forderungen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Ein weiterer Anklagepunkt, dass sich Haberleitner noch nach Eintreten der Zahlungsunfähigkeit mehr als 26.000 Euro an Geschäftsführerbezügen auszahlen ließ, wurde aus dem Verfahren ausgeschieden. Er übernahm aber die Verantwortung für den Vorwurf. Daraufhin bekam er das Angebot einer diversionellen Erledigung, wenn er Schadenswiedergutmachung leistet und eine Geldbuße von 1500 Euro bezahlt. Das ist aber davon abhängig, dass der Freispruch rechtskräftig wird.