Knapp fünf Jahre nach dem Auffliegen der Abgasaffäre bei Volkswagen hat das Braunschweiger Landgericht die Betrugsanklage gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn zugelassen. Dies teilte die zuständige Kammer am Mittwoch mit. Winterkorn muss sich den Vorwürfen damit in einem öffentlichen Verfahren stellen. Wann der Prozess beginnt, ist noch offen.

"Die Anklage wegen des Vorwurfs des Betrugs und anderer Straftaten im sogenannten NOx-Verfahren richtet sich gegen fünf – teilweise ehemalige – Mitarbeiter der Volkswagen AG, darunter den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Winterkorn", erklärt das Gericht in seiner Aussendung am Mittwoch.

Winterkorn ist mittlerweile 73 Jahre alt. Die Anklagevorwürfe der Staatsanwaltschaft Braunschweig datieren vom 15. April 2019. Es geht um den Vorwurf des schweren Betrugs und des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb im Zusammenhang mit Manipulationen an den Abgaswerten von Millionen Fahrzeugen.

Hinreichender Verdacht

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Braunschweig sieht einen hinreichenden Tatverdacht, dass der Manager verurteilt werden könnte. Deswegen wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens zugelassen.

Die Käufer bestimmter Fahrzeuge aus dem VW-Konzern seien über die Beschaffenheit der Autos und speziell die sogenannte Abschalteinrichtung in der Motorsteuersoftware getäuscht worden. Dadurch sei die Einhaltung der Stickoxidemissionen lediglich auf dem Teststand gewährleistet gewesen, nicht aber im normalen Betrieb. Die Käufer hätten dadurch einen Vermögensschaden erlitten, heißt es in der Mitteilung des Landgerichts.

Der Vorwurf des Betruges betreffe insgesamt 9 Millionen Autos, die in Europa und den USA verkauft worden sein sollen. Es stehe, so das Gericht, ein Vermögensschaden der Käufer in Höhe von insgesamt mehreren 100 Millionen Euro im Raum. Drei der Angeklagten wird eine Beteiligung an der Tat allerdings nicht für den gesamten Tatzeitraum, der sich von 2006 bis 2015 erstrecken soll, zur Last gelegt, so dass sich der Tatverdacht für diese Angeklagten auf entsprechend geringere Fahrzeugzahlen und Schadenssummen bezieht.

Winterkorn droht Haft

Anders als die Staatsanwaltschaft sieht die Kammer des Landgerichtes "mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine bandenmäßige Begehung der Tat" durch die Angeklagten. Das Strafausmaß in diesem Fall (Paragraf 263 des Deutschen Strafrechts) sieht bis zu zehn Jahre Haft vor.

Weiters wird der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben, er betrifft etwa 6800 Fahrzeuge, der mutmaßliche Schaden betrage 820.000 Euro.

Ermittler mussten nacharbeiten

Beobachter hatten eigentlich damit gerechnet, dass der Prozess gegen Winterkorn und weitere Führungskräfte schon zu Beginn dieses Jahres eröffnet worden wäre. Im Jänner musste die Staatsanwalt aber offenbar noch einmal nacharbeiten: Manche Ansatzpunkte in der Anklage sollen nach Informationen des Online-Wirtschaftsmagazins "Business Insider" "nicht zielführend", ein "hinreichender Tatverdacht" soll teils nicht abzusehen gewesen sein. Demnach ging es um den Vorwurf strafbarer Werbung für manipulierte Dieselautos in den USA - und auch um den Betrugsvorwurf wegen des anhaltenden Verkaufs solcher Fahrzeuge. Nun ließ das Gericht die Klageschrift jedoch zu.