In der Causa um die Commerzialbank Mattersburg hat das Finanzamt am Tag der behördlichen Schließung der Bank eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung gegen den früheren Vize-Aufsichtsratschef Ernst Zimmermann an das Bundeskriminalamt abgesetzt, berichtete der "Kurier" am Dienstag. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) habe den Finanzstrafakt in das Commerzialbank-Verfahren übernommen.
Der Unternehmer, der auch Vorstand beim SV Mattersburg war, soll, wie berichtet, von 2013 bis 2018 in seinem Betrieb 424 fingierte Rechnungen in Höhe von 10,5 Millionen Euro ausgestellt haben. Der Verdacht auf Geldwäsche hatte sich bei einer Prüfung des Finanzamtes aufgetan. Zudem gebe es den Verdacht auf Bilanzbetrug, so der "Kurier". Auf den ersten Blick sei unter anderem aufgefallen, dass bei den Rechnungen Telefonnummern und E-Mail-Adressen fehlten. Namen und Adressen seien aus dem Telefonbuch.
Zimmermann verteidigt sich
Zimmermann, für den die Unschuldsvermutung gilt, bestreitet die Vorwürfe. Sämtliche Umsätze seien in der Buchhaltung erfasst und die geschuldeten Abgaben seien abgeführt worden. Im Jänner 2018 schrieb der Unternehmer laut "Kurier" in einer Sachverhaltsdarstellung, dass die Rechnungen auf Namen aus dem Telefonbuch für "gesellschaftspolitische, aber auch parteipolitische Personen" ausgestellt wurden, zu denen man Geschäftsbeziehungen habe "unter der Voraussetzung, dass die Kunden offiziell nicht aufscheinen".
Die Kunden hätten dann bar gezahlt - "oder ich bekam einen Termin bei einer Bank, meistens bei renommierten Privatbanken, und der Betrag nach Kostenaufstellung wurde mir ausbezahlt. Von uns sind danach, manchmal auch im Voraus, Rechnungen an fiktive Personen erstellt worden, danach (...) bar eingezahlt", zitierte der "Kurier" aus den Akten. Namen der Kunden dürfte Zimmermann nicht genannt haben.
Amtshaftung "denkbar"
Der frühere Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler sagte unterdessen im Gespräch mit dem ORF Burgenland, dass er es "durchaus für denkbar" halte, dass in der Causa die Frage der Amtshaftung schlagend werde. Nach der laut Medienberichten detaillierten Anzeige im Februar wäre es seiner Ansicht nach "unbedingt notwendig" gewesen, eine Auskunft beim zentralen Kundenregister einzuholen, "ob nun tatsächlich fiktive Namen oder fiktive Konten bei der Commerzialbank Mattersburg eingeführt worden sind", so Fiedler. Das wäre auch ohne eine Verständigung der Bank und der Öffentlichkeit möglich gewesen.