Das Arbeitsmarktservice (AMS) darf den umstrittenen Algorithmus zur Ermittlung von Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen nicht wie geplant am 1. Jänner 2021 flächendeckend einführen, berichtet der "Kurier". Dies habe die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) im Rahmen einer amtswegigen Prüfung entschieden. Eine allfällige Beschwerde gegen den Bescheid habe keine aufschiebende Wirkung.
Es würden die gesetzlichen Grundlagen für das Projekt fehlen. Unter anderem sei die Letztaufsicht durch einen AMS-Berater nicht sichergestellt. Gegenüber der Tageszeitung hieß es vom AMS, dass der Bescheid nun geprüft und allenfalls Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werde. Sollte sich herausstellen, dass das Assistenz-System in der jetzigen Form ab Jänner nicht eingesetzt werden könne, sei der Gesetzgeber gefordert, eventuell Änderungen vorzunehmen.
Kritik an System
Die Einführung einer computergestützten Einordnung der Berufsaussichten von Arbeitslosen hatte bereits bei deren Ankündigung für Kritik gesorgt. Ursprünglich war der Start für Mitte 2020 anvisiert, aufgrund der Coronapandemie wurde er dann auf Anfang 2021 verschoben.
Das AMS wollte mit der Einteilung von arbeitslosen Menschen in drei Kategorien mit hohen, mittleren und niedrigen Arbeitsmarktchancen via Computer-Algorithmus die Vergabe von Fördermaßnahmen effizienter machen. Am meisten Förderung sollen künftig Arbeitslose mit mittleren Arbeitsmarktchancen bekommen. Der Berater trifft aber weiterhin die Letztentscheidung über die Arbeitslosenförderung, etwa ob jemand eine teure Facharbeiterausbildung bekommt oder nicht, wurde vom Arbeitsmarktservice betonte im Frühjahr betont.