Die von der Coronakrise massiv in Mitleidenschaft gezogenen Airlines spielen bei den Rückerstattungen für gestrichene Flüge oft auf Zeit oder verweigerten diese zur Gänze, kritisierte der Mobilitätsklub ÖAMTC am Dienstag. "Reisende warten oft monatelang auf ihr Geld." Laut europäischer Fluggastrechte-Verordnung gebe es dafür aber eine Frist von sieben Tagen, so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Diese gelte sowohl für europäische Fluglinien als auch für Flüge außerhalb der EU, die in einem EU-Land starten, erklärte die Rechtsexpertin. "Momentan dauern Rückerstattungen von Airlines mindestens drei Monate, teilweise warten die Kunden bis zu sechs Monate auf ihr Geld", berichtete Pronebner.
Gutscheine nicht abgesichert
Gleichzeitig warnte sie aber auch vor der Annahme von Gutscheinen anstelle des Geldes, denn diese seien im Insolvenzfall nicht abgesichert. Die von den Airlines nach den coronabedingten Stornierungen vielfach ausgestellten Gutscheine müssten die Kunden nicht akzeptieren, betonte die Juristin. Eine spätere Rückforderung in Form von Bar- oder Buchgeld sei dann so gut wie ausgeschlossen. Reisegutscheine seien hierzulande - anders als etwa in Deutschland - im Insolvenzfall eines Reiseveranstalters nicht staatlich abgesichert. "Lehnt man den Gutschein ab, bleibt der Anspruch auf Kostenerstattung bestehen", so Pronebner.
Angesichts der Masse an Anträgen sei es verständlich, dass die Sieben-Tage-Frist für Rückerstattungen derzeit nicht eingehalten werden könne - die Abwicklung dürfe aber auch nicht unnötig in die Länge gezogen werden, meinte die Juristin. Kunden hätten vielfach bereits bei der Kontaktaufnahme mit der betreffenden Fluglinie Probleme.
Kunden werden im Kreis geschickt
"Es ist sehr mühsam, überhaupt das Anliegen der Rückforderung bei den Airlines zu deponieren", vermerkte Pronebner kritisch. Oft erhalte man als Reaktion ein allgemeines Mail mit der Info, wohin man sich wenden könne, und werde sozusagen im Kreis geschickt oder es gebe einfach ewig keine Rückmeldungen. "Bei einigen Airlines bekommt man nicht einmal eine Empfangsbestätigung."
Die Fluglinien sollten zumindest klar kommunizieren und die Rückerstattung der Tickets zusichern - dann wäre auch ein Warten für die Kunden besser verkraftbar, so die Juristin. Die AUA mache "einen ersten Schritt in die richtige Richtung und plant laut aktuellem Newsletter alle Rückzahlungen bis Ende August ausgezahlt zu haben", hielt die ÖAMTC-Reiserechtsexpertin fest.