Österreich wird gerne scherzhaft als „Land der Titel“ bezeichnet. Nicht ganz zu Unrecht. Vor allem bei Akademikern ist es durchaus üblich, den Titel in Führerschein, Reisepass oder Personalausweis eintragen zu lassen.
Zu Titel wie DI, Mag, Dr, MA, Bsc und Co gesellt sich nun ein weiter: Mst bzw. Mst.in. Denn auch der Abschluss einer Meisterprüfung in einem Lehrberuf berechtigt ab Ende August zur Führung eines Titels vor dem Namen in Ausweisen.
Gleichwertige Ausbildung
Es sei ein weiterer Schritt in Richtung Bildungsgleichstellung, erklärt Wirtschaftskammer-Präsident Josef Herk. Tatsächlich wird der Meister im europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) der Stufe 6 zugeordnet – gleich wie der HTL-Ingenieur und Bachelor-Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule. Der EQR soll Berufsausbildungen europaweit vergleichbar machen.
Da also die Abschlüsse als gleichwertig gesehen werden, ist der neue Titel für Meister zumindest in Österreich die logische Konsequenz. Es sei ein symbolischer Schritt, sagt auch Herk. „Aber dafür einer mit viel Symbolkraft.“
Abschluss wird geschätzt
Als Zeichen der Anerkennungen empfindet auch Melanie Lerch den neuen Titel. Es sei ein Signal, das zeigt, wie viel Arbeit und Leidenschaft man in die eigene Ausbildung gesetzt hat. „Der Meisterabschluss wird in Österreich sehr geschätzt. Ich werde den Titel sicher eintragen lassen und künftig überall anführen.“
Bäckermeisterin Yvonne Graßhoff ist sich hier noch nicht ganz sicher. Auf alle Fälle sieht sie in dem neuen Titel eine gute Motivation, die Ausbildung zu machen. Wobei: „Man sollte sich schon wirklich für das Thema interessieren und das nicht nur für den Titel machen.“
Leider kein Uni-Zugang
Auf die Eintragung verzichten wird Lukas Faustmann. Dabei könnte er gleich zweimal Mst. anführen lassen. Er hat den Meister sowohl in Mechatronik für Elektromaschinenbau als auch im Tischlerhandwerk. „Es ist gut, dass der Meister die öffentliche Anerkennung bekommt. Doch wenn man in einer großen Firma arbeitet, erkennt man, dass Titel heutzutage gar nicht mehr so wichtig sind.“
Was sich Faustmann wirklich wünschen würde: Der Meisterabschluss sollte zum Studium berechtigen. „Trotz Meistertitel müsste ich auf der Uni eine Studienberechtigungsprüfung machen.“ Zumindest in dem Fachbereich der jeweiligen Ausbildung solle diese für Meister entfallen, findet Faustmann.
Roman Vilgut