1. Die Corona-Kurzarbeit wird verlängert. Warum eigentlich?
Einerseits, weil es nach wie vor viel Bedarf gibt: Österreichweit sind 474.000 Menschen in Kurzarbeit und 432.000 arbeitslos. Andererseits lassen Prognosen vermuten, dass im kommenden halben Jahr Auftragsrückgänge bei Unternehmen massiv spürbar werden. Bis 1. Oktober kann die aktuell gültige Kurzarbeitsregelung verlängert werden.

2. Wie viel Arbeitszeit muss mindestens geleistet werden?
Die ab 1. Oktober geltende und auf sechs Monate ausgelegte „Phase 3“ der Kurzarbeit bringt eine neue Arbeitszeitregelung. Die Mindestarbeitszeit wird von zehn auf 30 Prozent angehoben, in Einzelfällen und mit Zustimmung der Sozialpartner kann der Wert noch abgesenkt werden. Dem steirischen AMS-Chef Karl-Heinz Snobe wiederum wären gar 40 Prozent lieber gewesen: „Man hätte hier mutiger sein können.“ Die Höchstarbeitszeit wurde indes von 90 Prozent auf 80 Prozent gesenkt. Unangetastet bleiben die Ersatzraten. Arbeitnehmer in Kurzarbeit bekommen weiter – je nach Höhe ihres Gehalts – 80 bis 90 Prozent ausbezahlt. Das Geld für tatsächlich erbrachte Leistung kommt von den Betrieben, für den Rest sorgt das Arbeitsmarktservice.

3. Wer kann Kurzarbeit fortan beantragen?
Beantragen kann sie prinzipiell weiter jeder Betrieb. Die neue Kurzarbeit aber, so versprechen es Sozialpartner und Regierung, soll „treffsicherer“ werden. Dafür wird an einem „Kriterienkatalog“ und einem standardisierten Verfahren getüftelt. Zentral: Die Firmen müssen wirklich von der Krise getroffen sein. Dafür braucht es auch eine externe Bestätigung durch Steuerberater oder Sozialpartner.

4. Die Sozialpartner sprechen von einer „Weiterbildungsbereitschaft“. Was bedeutet das?
Auch hier werden die Details erst ausgearbeitet. Aber am Ende läuft es auf eine Weiterbildungspflicht der Mitarbeiter hinaus, bestätigt AK-Direktor Christoph Klein. Wird ein Mitarbeiter mitten in der Fortbildung im Betrieb gebraucht, hat er das Recht, diese innerhalb von 18 Monaten zu beenden.

5. Angekündigt wurde auch eine Arbeitsstiftung für 100.000 Menschen. Was geschieht dort?
700 Millionen Euro will die Regierung für die Corona-Arbeitsstiftung bereitstellen. In Kooperation mit dem AMS sollen bis zu 100.000 Arbeitslose „weiterqualifiziert und umgeschult“ werden. Details gibt es keine, der Fokus soll laut dem Arbeitsministerium aber auf Digitalisierung, Umwelt oder Pflege- und Sozialbereich gelegt werden.

6. Kommt mit dem „Solidarmodell“ eine Arbeitszeitverkürzung über die Hintertüre?
Nein. Sozialminister Rudolf Anschober hat ein „Corona-Arbeitszeitmodell“ präsentiert. Eigentlich gibt es dieses schon, es nennt sich „Solidaritätsprämie“. Der Bund übernimmt einen Teil des Gehaltsausfalls bei freiwilliger Reduktion der Arbeitszeit, wenn ein Arbeitsloser eingestellt wird.