Die Commerzialbank Mattersburg ist zwar ein alleinstehendes Institut. Schadet der Skandal nicht trotzdem der ganzen Branche?
GERHARD FABISCH: Das ist für uns alle bedauerlich und unerfreulich. Ich will es nicht herunterspielen, aber es ist eine kleine Bank und die Einlagensicherung funktioniert. Wir haben uns sofort angeschaut in der Sparkassengruppe, ob es eine Bankverbindung gibt zur Commerzialbank, das ist nicht der Fall. Trotzdem wird man darauf angesprochen, wie sicher Banken sind und wie gut die Aufsicht funktioniert.
Was antworten Sie?
Aus dem Fall heraus sollte man keine schärferen Regeln ableiten, denn wir haben seit 2009 eine Unzahl von Sicherungsvorschriften dazubekommen. Wenn es Betrug ist, kann man das nicht mit hundertprozentiger Sicherheit verhindern, ein Betrüger lässt sich von einer Vorschrift nicht abhalten. Richtig ist, dass wir vom Vertrauen des Marktes leben und dieser Fall sicher nicht dazu beiträgt, das Vertrauen zu schärfen.
In Österreich gibt es zwei Einlagensicherungen. Jene der Sparkassen und die allgemeine Einlagensicherung für alle anderen Banken. Wo liegt der Unterschied?
Die gesetzliche Grundlage ist gleich. Jede Bank muss einer Einlagensicherungseinrichtung angehören und dort Beiträge einzahlen. Wir haben unsere eigene Sicherung, da bei uns eine Reihe von Kontrollen hinzukommt. Es wird jede Sparkasse in ihrer Entwicklung genau beobachtet. Auffälligkeiten sollten, lange bevor es ein Problem gibt, thematisiert werden. Das geht über die normale Einlagensicherung weit hinaus.
Wie viel wird in die Töpfe eingezahlt?
Insgesamt müssen über mehrere Jahre 0,8 Prozent der gesicherten Einlagen aufgebaut werden. Österreich ist in einer Aufbauphase bis 2025, aber selbst wenn es in dieser Phase einen großen Sicherungsfall gibt, besteht eine Einzahlungsverpflichtung der Banken. Früher gab es die Töpfe nicht, da haben die Banken erst eingezahlt, wenn es einen konkreten Fall gegeben hat. Das wurde 2008 umgestellt, da die Behörden in Brüssel das Risiko ausschalten wollten, dass andere Banken nicht zahlen können. Vor 2008 hat es in Europa unterschiedliche Systeme gegeben. Es gab Länder, die diese Töpfe schon installiert hatten, und Länder, wie Österreich, wo die Töpfe erst befüllt wurden, wenn man das Geld gebraucht hat. Man kann für beides gute Argumente finden. In guten Zeiten liegt das Geld, ein paar hundert Millionen Euro, ungenutzt auf einem Konto der Nationalbank und wird hoffentlich nie gebraucht.
Was würde passieren, wenn eines der Systeme an seine Grenzen kommt?
In diesem sehr unwahrscheinliche Fall müssten sich die beiden Einlagensicherungssysteme helfen. Wenn das auch nicht mehr hilft, hilft der Bund. Die ersten 100.000 Euro sind also absolut abgesichert.
Für Gemeinden gilt die Sicherung nicht. Muss man da nachschärfen?
Wenn man eine größere Einlage tätigt, sollte es das Grundprinzip sein, sich genau anzusehen, bei wem man das tut - so wie eine Bank bei einem Kreditnehmer eine Bonitätsprüfung macht. Man muss deswegen kein Wirtschaftsprüfer sein. Ich bin schon erstaunt, wenn große Unternehmen 10, 20 oder 30 Millionen Euro bei einer Commerzialbank Mattersburg veranlagen, die bekanntlich keine Großbank ist. Möglicherweise ist eine attraktive Verzinsung der Hintergrund. Oft gibt es einen Zusammenhang zwischen der Kondition und dem Risiko. Am Ende des Tages ist es die Entscheidung des Kunden, mit wem er zusammenarbeitet. In dieser Größenordnung kann man schon die Verantwortung des Kunden miteinbeziehen. Ich würde mir auch den Kredit für ein Einfamilienhaus nicht von einer Bank finanzieren lassen, die ich nicht kenne.