Es war eine aufsehenerregende Entscheidung: Im August 2016 verdonnerte die EU-Kommission den IT-Konzern Apple zu einer Zahlung von 13 Milliarden Euro. Der Grund: Steuererleichterungen Irlands seien eine ungerechtfertigte staatliche Beihilfe. Genau das verneint nun das Gericht der Europäischen Union (EuG). Sowohl Apple als auch die Republik Irland hatten geklagt.
Worum geht es: Bereits in den 1980er Jahren hat Apple in Irland Tochterfirmen angesiedelt, die den Verkauf in Europa, Afrika, den Nahen Osten und Indien abwickeln. Durch weitere interne Geldströme landete schließlich ein Großteil der Gewinne von Apple auf Konten dieser Töchter. Irland gewährt dem IT-Konzern großzügige Steuerkonditionen, wodurch Apple deutlich weniger als die in Irland fällige Körperschaftssteuer von 12,5 Prozent zahlt.
Kommentar
Nur Vertrieb
Dafür gibt es laut Apple einen Grund: Die Erträge der irischen Töchter seien in den USA zu versteuern, da die Wertschöpfung dort geschehe und die beiden Tochterfirmen in Irland reine Vertriebseinheiten seien. Das Gericht folgte der Argumentation Apples auch, weil die Kommission nicht in der Lage war nachzuweisen, dass Apple Sonderkonditionen bekam, die nicht auch für andere Unternehmen verfügbar waren.
Tatsächlich sind Steuerdeals in Europa keine Seltenheit. Deshalb ist das Urteil für die Kommission ein herber Rückschlag. Die Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager versucht seit Jahren, diese Praxis zu unterbinden. „Wenn die Mitgliedstaaten bestimmten multinationalen Unternehmen Steuervorteile gewähren, beeinträchtigt dies den fairen Wettbewerb in der EU“, kritisierte sie. Es wird erwartet, dass die EU den Fall vor den EuGH bringen wird.
Country-to-Country-Reporting
Für die NGO Attac sei das wenig zielführend. Es brauche eine politische Lösung. „Die grundlegende Frage ist, was ist wirtschaftliche Wertschöpfung und wo geschieht diese“, sagt Attac-Sprecher David Walch. Hier brauche es eine Reform des Steuersystems in Richtung Gesamtkonzernbesteuerung.
Auch einige EU-Parlamentarier sehen dringenden Reformbedarf. Hunderte Milliarden Euro an Steuergeld entgingen den EU-Staaten durch diese Steuervermeidung, sagt etwa SPÖ-EU-Abgeordnete Evelyn Regner. Auch Otmar Karas (ÖVP) betont: „Wir müssen den Steuertricksern endlich das Handwerk legen“.
Eine Möglichkeit, hier gegenzusteuern wäre das sogenannte Country-to-Country-Reporting, also die Offenlegung der Geschäftszahlen pro Land, erklärt Walch. Eine Initiative ist im November im EU-Rat gescheitert – an einer Stimme. Auch Österreich war dagegen. Ein Parlamentsbeschluss vom Dezember bindet die Regierung allerdings nun. Bringt die deutsche Ratspräsidentschaft das Thema wieder auf den Plan, wird Österreich dafür stimmen.
Roman Vilgut