Privatvermieter von Ferienwohnungen bekommen bis zu 15.000 Euro Förderung, müssen aber Auflagen erfüllen: Höchstens 10 Gästebetten im eigenen Haushalt, der auch Hauptwohnsitz ist; es dürfen lediglich die für Privatzimmervermietung zulässigen Leistungen angeboten werden (Bettwäsche, Endreinigung, Frühstück, ...), und diese nur durch die gewöhnlichen Mitglieder des Hausstandes erbracht werden.
Wer die Voraussetzungen erfüllt erhält - abhängig von den Umsatzeinbußen - bis zu 2.000 Euro pro Monat aus dem Härtefallfonds. Zusätzlich gibt es noch einen "Comeback-Bonus" von 500 Euro monatlich. Die Förderung kann für Umsatzeinbußen beantragt werden, die zwischen 16. März und 15. Dezember 2020 eingetreten sind. Die Förderung wird für maximal sechs Monate gewährt.
Alle Privatvermieter
Von den Förderungen sind alle privaten Zimmervermieter erfasst, hieß es heute aus dem Tourismusministerium. Zuvor hatte es Kritik des Tiroler Privatvermieterverbandes gegeben, dass nur Vermieter mit angeschlossener Landwirtschaft von den Förderungen profitieren würden. Abgewickelt werden die Zahlungen über die Agrarmarkt Austria (AMA).
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger erklärte heute in einer Aussendung: "Wir geben unseren Betrieben mit diesen Unterstützungen Perspektiven und helfen ihnen beim Start in die Saison."