Laut einem rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichts Dornbirn muss Apple einer Erbin die Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen zur Verfügung stellen. Anwalt Stefan Denifl, der die Klage eingebracht hatte, sieht darin in einer Aussendung einen Präzedenzfall, der weiteren österreichischen Erben zu Zugang zu Apple-Produkten und damit zu Erinnerungsstücken verhelfen könne.
Denifl hatte Apple Ende letzten Jahres am Bezirksgericht Dornbirn, das wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständig war, auf Gewährung des Zugangs für die Erbin geklagt. Das Urteil, dass Apple die Zugangsdaten zur Verfügung stellen muss, ist mittlerweile rechtskräftig. Denifl hatte sich bei seiner Klage auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
Voller Zugang zum Benutzerkonto
Der Apple-Konzern, der seinen europäischen Hauptsitz in Irland hat, hat das Urteil des Bezirksgerichts Dornbirn laut der Aussendung anerkannt und zugesagt, das Passwort für die Erbin zurückzusetzen, sodass sie vollen Zugang zum Benutzerkonto und zur iCloud erhalte. Im Vorfeld der Klage habe man erfolglos mehrere Ansuchen gestellt, berichtete Denifl. Durch das Urteil "erhalten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen. Konkret bedeutet das, auch persönliche Erinnerungsstücke zu erhalten, die unter anderem Teil der emotionalen Verarbeitung eines Todesfalls sind", so der Anwalt.