Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsauslegungen zu den arbeitsrechtlichen Konsequenzen eines Auslandsaufenthalts im Sommer lädt Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) für Anfang kommender Woche zu einem Runden Tisch. Eingeladen sind neben dem Tourismus- und Außenministerium auch die Arbeiterkammer (AK), der ÖGB sowie Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenvereinigung (IV).
"Unser Ziel ist es, für die kommenden Sommermonate arbeitsrechtliche Klarheit in Hinblick auf die jeweiligen Reisewarnstufen zu schaffen, damit alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Urlaub ohne Sorgen antreten können", so Aschbacher zur APA in einer schriftlichen Stellungnahme.
Folgen einer Ansteckung
Die AK vertritt die Rechtsmeinung, dass es nach einem Auslandsurlaub keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen geben kann, selbst dann nicht, wenn Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen in einem Gebiet waren, für das eine Reisewarnung gilt.
Andere Arbeitsrechtler hatten diesbezüglich zur Vorsicht geraten. Wer sich in einem Land infiziert, für das eine Reisewarnung besteht, dem drohen dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung, hatte etwa Elias Felten, Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Linz, eingeräumt. Reisen in Gebiete, für die es eine Reisewarnung gebe, würden als grob fahrlässig eingestuft und es seien dann sogar Schadenersatzansprüche seitens des Arbeitgebers denkbar, warnte Birgit Vogt-Majarek, Partnerin bei SMS Rechtsanwälte.