Das Management der Lufthansa-Tochter habe die Wiederöffnung offenbar nicht gut vorbereitet, es gebe viele Kundenbeschwerden, kritisiert die Sammelklagsplattform Cobin Claims. Die AUA indes verwies auf die coronabedingte Ausnahmesituation und ist überrascht von der guten Juni-Auslastung.
Die wegen der Coronakrise strudelnde AUA hebt am 15. Juni nach drei Monaten Zwangspause wieder ab. Der Ende Mai bekannt gegebene Linienflugplan für die letzten zwei Juniwochen ist jedoch stark abgespeckt: das Angebot umfasst 37 Destinationen, das sind fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
95 Prozent der Flüge im System gestrichen
"Wir streichen für Juni 95 Prozent der Flüge, die noch im System sind. Damit bekommen viele Passagiere eine Stornierung", so AUA-Sprecher Peter Thier am Dienstag zur APA. Alle Fluglinien weltweit machten das so, dass sie "den publizierten Flugplan mit dem echten Flugplan synchronisieren".
Dass das für Konsumenten schwierig sein könne nachzuvollziehen, sei verständlich, so der AUA-Sprecher. "Wir empfehlen, die Informationen auf unserer Homepage genau zu lesen."
"Auslastung mit mehr als 50 Prozent gut"
Die Auslastung für die Juni-Flüge sei mit mehr als 50 Prozent überraschend gut, sagte Thier. Das liege wahrscheinlich daran, dass Mitte Juni die Reisebeschränkungen zwischen Österreich und Deutschland, der Schweiz sowie einigen osteuropäischen Ländern fallen sollen.
Für die ersten zwei Juli-Wochen wolle man daher den Flugplan noch einmal erweitern, so der AUA-Sprecher. Ende der Woche möchte die Airline zusätzliche Destinationen bekanntgeben; davor, am Mittwoch, will die Regierung weitere Lockerungen bei den Reisebeschränkungen verkünden. "Wir tasten uns im Zweiwochen-Rhythmus vor. Morgen werden wir erfahren, welche Länder sonst noch angeflogen werden dürfen", sagte Thier.
Cobin Claims sprach am Dienstag in einer Aussendung von einem "Verwirrspiel um (nicht) durchgeführte Flüge, die aber gebucht werden können" sowie sehr langen Hotline-Wartezeiten und unzureichende Informationen auf der Website. "Im Jahr 2020 kann es doch kein Problem sein, ein IT-System so zu konfigurieren, dass Kunden alle wichtigen Informationen erhalten und nur dann zahlen, wenn sie auch fliegen können", so der Obmann der Plattform, Oliver Jaindl.
Laut Cobin-Claims-Anwalt Wolfgang Haslinger bucht die AUA ihren Kunden den Ticketpreis von der Kreditkarte ab "und schreibt auf die Homepage, dass sie umbuchen oder das Geld zurückerhalten können und erteilt die facto keine weiteren Informationen mehr." Er habe den Eindruck, dass die AUA "gegen klare Bestimmungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung verstößt - vielleicht, um das wohl sonst marode Unternehmen liquide zu halten". Denn nach der Flugannullierung wäre die AUA verpflichtet, das Geld nach sieben Tagen zurückzuüberweisen. "Mit einem Gutschein sollten sich Betroffene jedenfalls nicht abfinden lassen", so Haslinger.