Käufer manipulierter Dieselautos haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Sie könnten ihr Fahrzeug zurückgeben und von Volkswagen den Kaufpreis teilweise zurückverlangen, urteilte der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Montag im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil im Dieselskandal.
Klagende Käufer, die das Geld für ihr Auto zurückhaben wollen, müssen sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
Die Rechtsauffassung des BGH hat Auswirkungen auf die noch anhängigen Klageverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland. Insgesamt gibt es in Deutschland laut VW noch 60.000 Klagen, in denen Dieselhalter Schadensersatz von VW verlangen. Auch zahlreiche Österreicher sind wegen der eingebauten Schummelsoftware gegen VW vor Gericht gezogen, sowohl in Österreich als auch in Deutschland.
Die obersten deutschen Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung (Az. VI ZR 252/19) nun jedenfalls ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.
Gegen das Koblenzer Urteil hatten beide Seiten Revision eingelegt. Der Kläger hatte 2014 knapp 31.500 Euro für das Auto bezahlt und wollte den vollen Preis zurück. VW wollte gar nichts zahlen. Der Autobauer hatte stets argumentiert, die Autos seien jederzeit voll nutzbar gewesen. Den Kunden sei also kein Schaden entstanden.
Auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich, den laut VW inzwischen rund 240.000 Dieselbesitzer akzeptiert haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr. An dem Vergleich konnten nur Deutsche teilnehmen, Österreicher waren ausgeschlossen.
Weitere Verhandlungen sind geplant
Der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen VW-Fahrzeugen war im Herbst 2015 aufgeflogen. Damals kam ans Licht, dass die Stickoxidemissionen des Motorentyps EA189 viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand zeigten. Verantwortlich war eine Software, die die volle Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand aktivierte.
Das deutsche BGH-Urteil ist für viele Fälle eine wichtige Weichenstellung. Trotzdem sind immer noch einige Rechtsfragen ungeklärt. Die Karlsruher Richter haben für Juli bereits die nächsten drei Verhandlungen zu anderen Dieselfällen angesetzt, weitere sollen folgen.