Heute am frühen Nachmittag wurde die Verordnung für die Wiedereröffnung der Gastronomie am 15. Mai auf der Website des Gesundheitsministeriums veröffentlicht. Die Rahmenbedingungen stellten Bundeskanzler Sebastian Kurz, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Gastronomieministerin Elisabeth Köstinger bereits am Vormittag in einer Pressekonferenz vor. "Wirte und Konsumenten können sich darauf vorbereiten", sagt Anschober.
Von 6 bis 23 Uhr öffnen
Wie bereits bekannt, dürfen alle Lokale ab kommendem Freitag von 6 bis 23 Uhr offenhalten. Außerdem muss verpflichtend ein Meter Abstand gehalten werden. An einem Tisch dürfen bis zu vier Personen Platz nehmen, dazu zugehörige minderjährige Kinder bzw. Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Bauliche Maßnahmen als Alternative
Alternativ zum Abstand können bauliche Maßnahmen getroffen werden - etwa abgetrennte Nischen oder eine Trennung von Gästen via Plexiglasscheiben: ´"Wichtig ist ein sicheres Umfeld", betonte Köstinger. Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen oder ein Faceshield. In Küche oder Lager wird dieses den Mitarbeitern nicht vorgeschrieben. Gäste müssen den Schutz bei Betreten und Verlassen des Lokals tragen.
Keine Reservierungspflicht
Reservierungspflicht wird es keine geben, aber die "dringende Bitte, dass sich alle, die einen Lokalbesuch überlegen, vorher reservieren", sagte Köstinger. Dies sei bereits in vielen Ländern Standard, aber man solle nun auch in Österreich die "Kultur für Reservierungen" entwickeln.
Hier die wichtigsten Punkte der Verordnung
Hier die Eckpunkte der Verordnung - diese gelten im übrigen nicht für Spitäler und Kuranstalten, Senioren- und Pflegeheime, Schulen, Kindergärten und Horte sowie Betriebskantinen.
- Aufsperren dürfen ab dem 15. Mai alle Betriebsarten des Gastgewerbes.
- Das Betreten ist nur von 6.00 bis 23.00 Uhr erlaubt. Wobei dies auch die Sperrstunde ist, also sitzenbleiben und austrinken geht nach 23.00 Uhr nicht mehr.
- Die Konsumation darf nicht in unmittelbarer Nähe zur Ausgabestelle erfolgen (Stichwort: Schankverkauf). Wie weit der Abstand sein muss, ist nicht vorgegeben.
- Zwischen den Besuchergruppen muss ein Abstand von mindestens einem Meter herrschen. Bei einer räumlichen Trennung muss der Mindestabstand nicht eingehalten werden.
- An einem Tisch sind vier Personen und ihre minderjährigen Kinder erlaubt. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Gäste alle aus einem gemeinsamen Haushalt kommen (beispielsweise Erwachsene, die bei ihren Eltern leben).
- In geschlossenen Räumen müssen die Gäste vom Gastgeber zu den Tischen gebracht werden.
- Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen Mund und Nase abdecken. Eine spezielle Form (zum Beispiel Maske) ist nicht vorgeschrieben.
- Beim Betreten und Verlassen des Lokals muss zu Anderen ein Abstand von einem Meter gehalten werden, in geschlossenen Räumen ist Mundschutz zu tragen.
- Salz- und Pfefferstreuer und der Brotkorb stehen nicht mehr am Tisch und müssen angefordert werden.
- Vorbestellte Speisen und Getränke für eine Selbstabholung dürfen nicht vor Ort konsumiert werden.
Mehr Platz für Gastgärten
Alle drei Politiker hoffen, dass Gemeinden und Städte mehr Raum für Schanigärten schaffen und so sichere Abstände ermöglicht werden. Man empfehle, mehr Raum fürs Abstandhalten zu schaffen. Überhaupt sei der Konsum im Freien jenen in Innenräumen vorzuziehen.
Vorerst keine Strafen
"Wer absichtlich gegen die Regeln spielt wird bestraft", betonte Kurz. "Die Branche war aber extrem kooperativ, viele der Vorschläge kamen direkt aus den betroffenen Bereichen selbst", ergänzte Anschober. Der Kanzler sagte wiederum zu, "in den ersten Tagen" wolle man bei Verstößen "auf die Beratung" der Wirte und Gäste setzen - und noch keine Strafen aussprechen. Die Öffnung in der Gastronomie sei "die Quadratur des Kreises": Es gelte, sowohl praktikable Lösungen zu finden als auch zu schützen.
"Wirtepaket" in der nächsten Woche
In Vorbereitung sei das Schnüren eines Hilfspaketes für Gastronomen durch Regierung und Wirtschaftskammer. Es gehe dabei um steuerliche und wirtschaftliche Entlastungen, versprach Kurz. Dieses "Wirtepaket" soll bis zur nächsten Woche abgeschlossen sein. Man treffe "flankierende Maßnahmen, die einen Beitrag leisten, damit Wirte halbwegs gut durch die Krise kommen."
Nachtgastronomie soll "Perspektive" bekommen
Noch offen ist das Wieder-Hochfahren der Nachtgastronomie. Diese habe "besondere Gefahrenquellen", sagte Köstinger. Man werde auch für diese Branche nach einer "Evaluierung der Gesundheitsdaten versuchen, eine Perspektive zu schaffen."
Von der Krise besonders hart getroffen sind die Reisebüros, 10.000 Arbeitsplätze stehen österreichweit derzeit infrage. "Wir sind dabei, hier eine Lösung für die oftmals klein- und mittelständischen Reisebüros und die Mitarbeiter zu finden", sagte Köstinger.
"EU-weit schnell faire Regeln finden"
Thema der Pressekonferenz war auch die Öffnung der Grenzen für den Tourismus. Eine Einigung mit Deutschland dazu werde es geben, sobald "Deutschland dazu bereit ist", sagte Kanzler Kurz. "Nicht nur Fragen des Tourismus sind ungeklärt." Es brauche über bilaterale Lösungen in der Nachbarschaft hinaus eine Perspektive für die EU, sagte Kurz, der hofft, dass es EU-weit "schnell gelingt, faire Regeln zu schaffen."