Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Check-In-Gebühr bei der Ryanair-Tochter Laudamotion für unzulässig erklärt. Die Billigfluglinie hat für das Einchecken am Flughafen 55 Euro pro Passagier verlangt, die Kunden wurden jedoch während des Buchungsvorgangs nicht darauf hingewiesen. Betroffene können ihr Geld zurückverlangen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Gebühr vorgegangen. Der VKI stellte unter www.verbraucherrecht.at einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem die Gebühr zurückgefordert werden kann.
Auch Zusatzklausel für unzulässig erklärt
"Enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen eine ungewöhnliche Bestimmung, die für den Vertragspartner nachteilig und überraschend ist, ist diese Klausel ungültig. In einem solchen Fall gilt der Vertrag ohne diese Klausel weiter. Jene Kundinnen und Kunden, bei denen der Buchungsprozess so wie im Urteil beschrieben stattgefunden hat, können daher die gezahlten 55 Euro von Laudamotion zurückverlangen", erklärte die VKI-Verbraucherschützerin Cornelia Kern.
Darüber hinaus erklärte der OGH eine Klausel für unzulässig, nach der irisches Recht für die Verträge zwischen Laudamotion und ihren Kunden hätte gelten sollen.