Mit 38 Milliarden Euro sollen die Auswirkungen der Coronakrise abgefedert werden. Allerdings haben die in Windeseile beschlossenen Pakete Tücken, wie Experten der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Confida wissen. Unternehmer seien bisweilen mit den Begriffen, Förderstellen und den Voraussetzungen für Hilfsleistungen überfordert, erklären die Confida-Experten Christian Braunig und Christian Kranz.

Härtefallfonds

Vor allem bei Kleinunternehmern und Selbstständigen sei es zu einem Missverständnis gekommen, erklären die Steuerprofis: „Diese Mittel sind eine Art Unternehmerlohn, vergleichbar mit der Kurzarbeit.“ Die Gelder seien nicht dafür gedacht, Ausgaben des Unternehmens zu finanzieren. In der ersten Phase wurden die Anträge von der Wirtschaftskammer flott abgewickelt, allerdings seien viele leer ausgegangen. Mit der Phase 2 ist die Zahl der Anspruchsberechtigten gestiegen. Seit der Vorwoche können diese Mittel beantragt werden.

Corona-Hilfs-Fonds

15 Milliarden Euro liegen in diesem Hauptpfeiler der Wirtschaftshilfen. Anspruch haben alle Unternehmen, vom kleinen Gastwirt bis zum Industriebetrieb. Konkret wird ein Teil der Fixkosten ersetzt, abhängig von der Höhe der Umsatzverluste. Wer während der Krise 40 bis 60 Prozent Umsatz verliert, soll 25 Prozent der Fixkosten ersetzt bekommen. Bei Umsatzverlusten zwischen 60 und 80 Prozent sind es 50 Prozent, bei über 80 Prozent sind es 75 Prozent – steuerfrei.

„Das Problem: Die Zuschüsse gibt es erst nach Ende des Wirtschaftsjahres und Einreichung der Bestätigung des Steuerberaters über den Umsatzrückgang und die ersatzfähigen Fixkosten“, sagt Kranz. „Das bedeutet frühestens am Beginn des kommenden Jahres, wenn nicht später.“

Um die Zeit zu überbrücken, sollen die Banken einspringen mit vom Staat besicherten Krediten. Diese sind bisher zurückhaltend gewesen. „Die Vorschriften zur Kreditvergabe haben sich nicht verändert“, sagt Braunig. Die Geldinstitute müssten wie vorher eine Bonitätsprüfung machen. Und wenn diese für die Unternehmen ungünstig ausfalle, würden Banken riskieren, dass die staatliche Garantie nicht greift. „Viele Unternehmen, die in den vergangenen Jahren investiert haben und nun Kredite in den Büchern stehen haben sind besonders auf die Garantien angewiesen“, erläutert Braunig.

Finanzminister Gernot Blümel hat hier nachgebessert. Statt einer Prüfung durch die Banken muss der Unternehmer eidesstattlich die Erfüllung dieser Erfordernisse bestätigen. Die Steuerbehörden prüfen nachträglich die Einhaltung, wobei unrichtige Angaben harte Strafen nach sich ziehen. Außerdem ist für die Kreditvergabe in der aktuellen Phase die Vorlage von Planrechnungen und Businessplänen für die Zukunft nicht entscheidend. Relevant ist die Bonität des Unternehmens vor der Krise.

Kurzarbeit

Vor allem die genauen Vorschriften für die Zeitaufzeichnung würden für viele Firmen einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuten, erklären die Experten. Große Konzerne hätten hier eigene Personalabteilungen, die sich damit beschäftigen. Den kleinen Firmen oder Familienbetrieben fehle hier jedoch die Expertise, ebenso die Manpower. Auch beim AMS dauerte es einige Wochen, bis die Abrechnungsmodalitäten klar waren.

Immerhin: „Banken waren großzügig. Die Zusage zur Kurzarbeit wurde als Garantie akzeptiert, um die Löhne auszahlen zu können“, sagt Kranz.