Eine Verordnung, die seit Dienstag gilt, sorgt gehörig für Unmut – bei Anbietern und Kunden. Tankstellen, an die eine Auto-Waschanlage angeschlossen ist, dürfen diese nun offenhalten. Alle anderen Waschanlagenbetreiber aber nicht. „Eine absolute Wettbewerbsverzerrung und Ungerechtigkeit. Und niemand versteht den Sinn dahinter“, ärgert sich die Kärntner Fachgruppen-Obfrau Iris Kraiger, selbst Tankstellen-Pächterin in Klagenfurt. "Eine Öffnung aller Anlagen ist sowohl im Sinne einer professionellen und umweltgerechten Reinigungstätigkeit wichtig als auch zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung“, betont der steirische Fachgruppen-Obmann Harald Pfleger.