Die von der Corona-Krise und den Schließungsmaßnahmen getroffenen Einpersonenunternehmen, Kleinstunternehmen und Freie Dienstnehmer, können bei den Wirtschaftskammern ab 20. April weiteres Hilfsgeld aus dem Corona Notfallsfonds beantragen. In dieser zweiten Tranche sind Auszahlungen bis zu 2000 Euro im Monat auf drei Monate möglich, in Summe also bis zu 6000 Euro. Mit eingerechnet werden bis zu 1000 Euro, die für Härtefälle in der ersten Phase bereits ausgezahlt worden sind. Im Zuge dieser ersten Phase konnten laut Finanzminister Gernot Blümel bis Anfang April 92 Prozent der 111.000 Anträge, die innerhalb der ersten Woche gestellt worden waren, erledigt werden.
Richtlinien erweitert
Für den Härtefallfonds hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit die Mittel auf zwei Milliarden Euro verdoppelt. Und man hat aus den Pannen der ersten Phase gelernt und die Richtlinien angepasst. Die Verdienstgrenzen wurden aufgehoben, auch mehrfach Sozialversicherte und Jungunternehmer, die seit dem 1. Jänner gegründet haben, sind anspruchsberechtigt.
Wer hat Anspruch?
Anspruchsberechtigt für das Härtefallgeld, das den Einkommensausfall abfedren soll, sind Ein-Personen-Unternehmer,
Kleinstunternehmer, mit weniger als 10 Mitarbeitern, erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind, neue Selbständige wie zum Beispiel Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer, sowie Freie Berufe (zum Beispiel im Gesundheitsbereich).
Adolf Winkler