Nach Ostern beginnt die schrittweise Wiedereröffnung eines Großteils des Handels. Geschäfte bis zu einer Größe von 400 Quadratmetern sowie Bau- und Gartenmärkte - unabhängig von ihrer Größe - dürfen nach vier Wochen "Shutdown" wieder aufsperren. Damit kommen drei Viertel bis 80 Prozent des Einzelhandels wieder in Schwung. Dennoch sind zahlreiche Fragen ungeklärt, die Branche wartet auf die Verordnung der Regierung.
Ungeklärt ist etwa nach wie vor, ob größere Geschäfte den Laden durch Absperrungen so verkleinern dürfen, dass er nur noch 400 m2 misst. "Der Wunsch der Händler ist, dass hier gleiches Recht für alle gilt und Abtrennungen oder Verkleinerungen erlaubt sind", sagte Handelsobmann Peter Buchmüller zur APA.
Kleine Geschäfte in Shoppingcentern
Ganz anderes sieht es die Gewerkschaft, die bereits vor einer künstlichen Verkleinerung der Verkaufsflächen warnte. Solange es noch keine Verordnung gibt, sei der Interpretationsspielraum zu hoch, sagte KV-Verhandlerin Anita Palkovich gestern im Gespräch mit der APA.
Aus Sicht des Handelsverbands ist derzeit noch offen, was mit kleinen Geschäften unter 400 m2 in Shoppingcentern passiert. Buchmüller vertritt hier die Auffassung, dass diese erst im zweiten Schritt, also ab 2. Mai, aufmachen dürfen. Der Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugner, der in Wien die "Lugner City" betreibt, zeigte sich erbost, dass Geschäfte in Shoppingmalls von der Regelung nach Ostern ausgenommen sind. "Wieder ein Zeichen, dass der Gleichheitsgrundsatz, wie bei den Öffnungszeiten auf Tankstellen und Bahnhöfen bei den Lebensmittelgeschäften, mit Füßen getreten wird", sagte Lugner. Fraglich ist, ob auch kleine Geschäfte in Fachmarktzentren ab 14. April öffnen dürfen.
Öffnungszeiten
Für den Handelsverband stellt sich auch die Frage nach den Öffnungszeitenregelungen, die ab 14. April gelten. Derzeit gelten im Lebensmittel- und Drogeriehandel verkürzte Öffnungszeiten von 7.40 bis 19 Uhr. Der Diskonter Hofer schließt bereits um 18 Uhr. "Der Wunsch vieler kleiner, vor allem inhabergeführter Händler ist es, früher aufzusperren", sagte Handelsobmann Buchmüller. Die verkürzten Öffnungszeiten waren ein Kompromiss der Sozialpartner. Die Gewerkschaft wollte ursprünglich eine Begrenzung von 8.30 bis maximal 18.00 Uhr.
Unklar ist auch, ob die Regelung, dass nur 1 Person pro 20 m2 im Geschäft sein darf, nur für die kleinen Händler sowie Baumärkte und Gartencenter gilt, oder auch für alle Supermärkte. Aus Sicht der WKÖ-Bundessparte gilt sie nur für jene Geschäfte, die ab 14. April wieder öffnen dürfen.
Klar ist jedenfalls, dass alle Kunden und Handelsbeschäftigten künftig einen Mund- und Nasenschutz tragen müssen, wobei das nicht zwingend eine Maske sein muss, sondern auch ein Schal oder Tuch sein kann. Auch der Mindestabstand beim Einkaufen muss eingehalten werden.
Der nächste Öffnungsschritt erfolgt ab dem 2. Mai. Dann können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren, also auch größere, sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen.