Seit wenigen Tagen dürfen in heimischen Gastronomiebetriebe wieder Speisen vorbestellt und abgeholt werden. "Diese Änderung der Covid-19 Maßnahmenverordnung bringt eine große Erleichterung für Gastronomiebetriebe, die von den verfügten Maßnahmen besonders hart betroffen sind", betont Klaus Friedl, steirischer Gastronomie-Obmann in der Wirtschaftskammer. "Die Versorgung der Bevölkerung mit frisch gekochtem Essen ist nicht nur ein wichtiges, verbleibendes Standbein für die Gastwirte, sondern vor allem auch ein Dienst an der Allgemeinheit."
Friedl appelliert aber auch an die Branche, dass sich alle an die damit verbundenen strengen Regeln halten müssen. "Das Liefern und abholen lassen von vorbestellten Speisen steht grundsätzlich allen Betriebsarten des Gastgewerbes offen,allerdings sind dabei strenge Regeln einzuhalten", so Friedl. "Es schreiben mir immer mehr Kollegen, dass sich einzelne Würstelstände, Eisdielen oder Kebapbuden nicht an die vorgegebenen Regeln halten." Das sei fahrlässig, "das geht einfach nicht", warnt Friedl, halten sich einzelne Betriebe nicht daran, drohe eine abermalige Schließung, "das wäre eine Katastrophe". Das sei "nicht fair "gegenüber all jenen, die sich an die Spielregeln halten". Der Gastro-Obmann verweist daher noch einmal auf die - mit der Verordnung einhergehenden - Regeln:
Das Abholen von Speisen ist für Kunden sei dann möglich, wenn:
- Speisen mittels Bestellsystem (zum Beispiel telefonisch oder per Mail) vorbestellt und nicht vor Ort ausgewählt wurden.
- Die Speisen nicht vor Ort konsumiert werden (d.h. Speisen verpacken, Eis in Eisboxen, keine Abgabe in offenen Tüten oder Bechern)
- Bei der Übergabe der auch sonst vorgeschriebene Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird
- Die Betriebsstätte grundsätzlich nach außen ersichtlich geschlossen hat.
- Das Betreten ist nur für jene Kunden zulässig, die vorher bestellte Speisen abholen.
- Wenn dafür gesorgt wird, dass Personen nach Möglichkeit nur einzeln ins Lokal gelassen werden oder durch andere geeignete Vorkehrungen sichergestellt wird, dass der Sicherheitsabstand eingehalten wird.
- Menschenansammlungen im oder vor dem Lokal vermieden werden
über das Abholen hinaus kein weiteres Verweilen im und vor dem Lokal erfolgt.