1 Der neue Corona-Hilfsfonds ist das Herzstück der am Freitag beschlossenen Maßnahmen.
15 Milliarden Euro kommen Unternehmen zugute, die in
wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Das Paket sieht Kredite mit Staatsgarantie und nicht rückzahlbare Zuschüsse vor. Der Corona-Hilfsfonds wird über die neu gegründete COFAG-Covid-19-Finanzierungsagentur abgewickelt. Die ersten Gelder können ab kommenden Mittwoch (8. April) beantragt werden.

2 Ziel ist die Zuführung rascher Liquidität für in ökonomische Turbulenzen geratene Unternehmen durch einen Betriebsmittelkredit. Verbuchen Unternehmen Umsatzeinbrüche von mehr als 40 Prozent, können diese einen zu 90 Prozent vom Staat garantierten Betriebsmittelkredit beantragen, der fünf Jahre läuft. Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre ist möglich. Kreditgeber ist die Hausbank, diese trägt die restlichen zehn Prozent am Ausfallrisiko. Der Zinssatz für diesen Kredit beträgt höchstens ein Prozent, zuzüglich Garantieentgelte im Ausmaß von 0,25 bis 2 Prozent. Die Obergrenze der Hilfskredite mit Staatshaftung liegt bei drei Monatsumsätzen oder 120 Millionen Euro.

3 Neben dem garantierten Betriebsmittelkredit können Staatszuschüsse bis zu 90 Millionen Euro beantragt werden. Damit wird den Unternehmen ein Teil ihrer Fixkosten und der wertlos gewordenen Ware als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, abgegolten. Konkret handelt es sich dabei um Mieten, Strom, Gas, Internet, Zinsaufwendungen, Leasingkosten sowie unverkäufliche oder verderbliche Waren wie Blumen sowie Versicherungen, aber auch um einen fiktiven Unternehmerlohn, der sich an den Bestimmungen des Härtefallfonds bemisst. Ein Teil des Kredites kann als Zuschuss umgewandelt werden, aber auch Unternehmen, die keinen Kredit benötigen, können den Zuschuss beantragen. Die Registrierung für die Betriebskostenzuschüsse ist im Zeitraum vom 15. 4. bis 31. 12. 2020 über die aws (www.aws.at) möglich.

4 Die Höhe des Zuschusses hängt von den tatsächlichen Umsatzeinbußen ab. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie viel an Umsatz Unternehmen mit Beginn der Krise (16. März, das Ende ist noch offen) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verlieren. Bei Umsatzeinbußen von 40 bis 60 Prozent werden 25 Prozent der Fixkosten dieser Periode ersetzt, betragen die Umsatzverluste 60 bis 80 Prozent, werden 50 Prozent der Fixkosten ersetzt. Ist der Umsatzeinbruch höher als 80 Prozent, sind es 75 Prozent. Der Zuschuss ist steuerfrei.

5 Der Staatszuschuss fließt auch, wenn Mitarbeiter gekündigt wurden. Aber nur bei Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern. Größeren Unternehmen wird der Zuschuss nur dann gewährt, wenn sie auf Kurzarbeit zurückgreifen und keine Mitarbeiter kündigen. Kriterium für die Hilfe ist die Geschäftstätigkeit und folglich Liquiditätsprobleme in Österreich.

6 Einschränkungen bei Boni und Dividenden. Unternehmen, die Staatshilfe bekommen, müssen im Zeitraum zwischen 16. 3. 2020 bis 16. 3. 2021 auf Dividenden aus dieser Liquiditätshilfe verzichten. Dividenden, die bereits vor dem 16. März beschlossen wurden, können aber noch ausgezahlt werden. Boni an den Vorstand dürfen maximal halb so hoch sein wie im Vorjahr.

7 Gesetzliche Stundung von Verbraucherkrediten und
Krediten an Kleinstunternehmen. Darunter fallen Kredite, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden. Die Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen 1. April 2020 und 30. Juni 2020 fällig werden, werden auf drei Monate gestundet, wenn dem Kreditnehmer (es geht um Verbraucherkredite und Kredite an Kleinstunternehmen) die Zahlungen aufgrund von Einkommensausfällen durch die Covid-19-Pandemie „nicht zumutbar“ sind. Die Unzumutbarkeit gelte „insbesondere dann, wenn sein angemessener Lebensunterhalt oder der angemessene Lebensunterhalt seiner Unterhaltsberechtigten gefährdet ist“. Wer seine Zahlungen weiter leistet, hat damit automatisch auf die Stundung verzichtet. Insgesamt könnten die Stundungen bei rund drei Millionen Kreditverträgen Anwendung finden.

8 Über den Härtefallfonds wurden bisher gut 100 Millionen Euro ausbezahlt. Für Auszahlungen aus dem mit zwei Milliarden Euro dotierten Härtefallfonds sind – Stand gestern Nachmittag – laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck mittlerweile 112.000 Anträge eingegangen, „davon sind 90 Prozent positiv bearbeitet und 100 Millionen Euro ausgezahlt worden“.

9 Ein eigenes Hilfsprogramm Start-ups ist ebenfalls in Arbeit. Aus der heimischen Start-ups-Szene gab es zuletzt ebenfalls laute Hilferufe und die Warnung vor einem „Massensterben“. Schramböck kündigt nun an, dass es auch ein eigenes Hilfspaket für Start-ups geben werde. Auch hier ist an einen Fonds gedacht, „an den Details arbeiten wir gerade“, nächste Woche könnte es dazu Einzelheiten geben.

10 Auf einen Blick. Mittlerweile wurde bereits das dritte Corona-Gesetzespaket beschlossen, insgesamt sind 38 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen vorgesehen. Die insgesamt fünf Abwicklungsstellen, die dafür zuständig sind, haben wiederholt für Kritik der Opposition gesorgt. Einen Überblick über die Anlaufstellen zu den einzelnen Programmen und Paketen bietet das offizielle Unternehmensservice-Portal des Bundes unter usp.gv.at