Das Abholen vorbestellter Speisen beim Gastwirt ist ab sofort erlaubt. Die Speisen dürfen nicht vor Ort im Lokal konsumiert werden und der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von einem Meter ist einzuhalten.
Konkret geregelt wurde dies in der 130. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, die soeben im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Das Betretungsverbot für den Gastgewerbebetrieb gilt also nicht, wenn vorbestellte Speisen unter oben angeführten Bedingungen abgeholt werden.
"Das Abholservice ist für viele unserer Betriebe die einzige Möglichkeit, weiterhin Umsätze zu erwirtschaften. Es ist ein kleiner Strohhalm, um unternehmerische Existenzen zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten“, sagt Stefan Sternad, Obmann der Kärntner WK-Fachgruppe Gastronomie.
Das Abholservice ist darüber hinaus "ein wesentlicher Baustein für die kulinarische Nahversorgung" in den kommenden Wochen. „Die Kärntner Gastronomen helfen mit ihren Angeboten, diese schwierige Zeit leichter zu überstehen. In Zeiten, in denen man das Haus so wenig als möglich verlassen soll, ist Essen nicht nur eine Notwendigkeit, sondern eine willkommene Abwechslung“, so Sternad. "Mit kulinarischen Highlights bringen die Wirte ein wenig Farbe in den Alltag ihrer Gäste" – und leisten damit auch einen Beitrag für eine gute Stimmung und ein gutes Miteinander in der Bevölkerung, so Sternad in einer Aussendung.
Appell an Gastronomen
Der Fachgruppenobmann appelliert eindringlich an seine Kolleginnen und Kollegen: „Es kommt jetzt darauf an, dass jeder einzelne Wirt die Hygiene- und Abstandsregelungen strikt einhält!“ Bei Verstößen müsse man nicht nur mit Strafen von bis zu 3600 Euro rechnen, sondern es sei auch zu befürchten, dass die Politik wieder härtere Maßnahmen ergreifen und das Abholservice wieder verbieten könnte.
Sternad warnt Kollegen
„Indem wir uns jetzt alle an diese Vorgaben halten, tragen wir außerdem zur möglichst raschen Bewältigung der Pandemie bei. Und je schneller wir das geschafft haben, desto schneller können wir unsere Betriebe wieder öffnen! Jeder, der sich nicht an den Maßnahmenkatalog der Bundesregierung hält, schadet der gesamten Tourismusbranche“, warnt Sternad, der von der Politik dringend notwendige Schritte zur Entlastung der Unternehmen einfordert: „Es muss weitere Maßnahmen zur Unterstützung der heimischen Tourismuswirtschaft geben – und zwar schnell und unbürokratisch! Eine reine Ankündigungspolitik hilft unseren Betrieben nicht weiter!“
Freude über klare Regelung
„Die Änderung der Verordnung Covid-19 Maßnahmenverordnung bringt eine große Erleichterung für unsere Betriebe, die von den verfügten Maßnahmen besonders hart betroffen sind. Wir hatten dazu in den letzten Wochen sehr viele Anfragen von verunsicherten Wirten. Nun ist sowohl das Liefern, wie auch das Abholen von bestellten Speisen klar geregelt und erlaubt“, freut sich Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Bisher hat das Gesundheitsministerium zwar das Lieferservice erlaubt, das Abholen des bestellten Essens beim Wirt aber derart eingeschränkt, dass es in der Praxis nicht durchführbar war.
Pulker: „Die Versorgung der Bevölkerung mit frisch gekochtem Essen ist nicht nur ein wichtiges, verbleibendes Standbein für unsere Gastwirte, sondern vor allem auch ein Dienst an der Allgemeinheit. Viele, vor allem ältere Menschen sind nicht in der Lage, sich ihr Essen selbst zuzubereiten. Wir freuen uns daher, dass das Gesundheitsministerium unseren Argumenten gefolgt ist und die Verordnung in praxisgerechter Weise geändert hat.“