Ist es zulässig, wenn Supermarktketten ihr ganzes Sortiment anbieten und nicht nur Nahrungsmittel? Diese Frage erhitzt seit Tagen die Gemüter von Händlern, die geschlossen halten müssen. In Vorarlberg zeigte ein Spielwarenhändler die Handelskette Hofer an. Auch in der Steiermark gibt es eine Anzeige gegen Hofer: Manfred Wesonig - er baute die größte Steuerberatungskanzlei des Bundeslandes auf - erstattete diese bei der BH Weiz, nachdem er beim Diskonter Blumen gekauft hatte.
Die Wiener Anwaltskanzlei Andreas Köb – sie vertritt Interspar – widerspricht einer Erklärung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung. Darin heißt es, der Verkauf der Non-Food-Waren sei nicht zulässig. Das Amt wiederum beruft sich auf ein Papier des Gesundheitsministeriums von Rudi Anschober.
"Keine Einschränkungen"
Die Rechtslage zur „angeblichen gesetzlichen Einschränkung von Sortimenten wird falsch dargestellt“, erklärt Anwalt Köb in einem Schreiben, das der Kleinen Zeitung vorliegt. Der Lebensmittelhandel wurde im Covid-19-Maßnahmengesetz vom behördlichen Betretungsverbot ausgenommen und dürfe daher das gesamte Sortiment auch weiterhin „uneingeschränkt führen“, argumentiert Köb.
Das Schreiben des Gesundheitsministeriums, welche Waren in Misch- bzw. Handelsbetrieben angeboten werden dürften, könne sich nicht auf Unternehmensgruppen beziehen, die als Ganzes von der Verordnung ausgenommen wurden, so Köb weiter. Schließlich beruft sich der Anwalt auf Kanzler Kurz, der den Vorstandschefs der Handelsketten am Dienstag via Telefonkonferenz bestätigt habe, dass für ihr Sortiment keine Einschränkung gelte.
Herk für freiwillige Beschränkung
Dennoch reißt die Kritik am Lebensmittelhandel nicht ab. Am Donnerstag meldete sich Josef Herk, Präsident der steirischen Wirtschaftskammer, mit klaren Worten. Er fordert von den Handelskonzernen, die Vorbildhaftigkeit, die sie in der Versorgung an den Tag legen, nun auch im Wettbewerb mit anderen Handelsbereichen ein.
„Es kann nicht sein, dass einige Lebensmittelhandelsketten jetzt zusätzlich auch noch den Non-Food-Bereich forcieren und Prospekte verteilen, in denen alles angeboten wird, nur fast keine Lebensmittel mehr, während alle anderen Handelsbereiche ihre Geschäfte geschlossen halten müssen“, mahnt Herk.
Das verstoße gegen die Grundsätze eines fairen Wettbewerbs, so der steirische WK-Präsident weiter. Und er appelliert an die Großen des Lebensmittelhandels, den Verkauf freiwillig einzuschränken. „Sollte diese Freiwilligkeit oder eine schrittweise Öffnung für den Verkauf solcher Produktgruppen auch in derzeit geschlossenen Handelsbetrieben nicht möglich sein, werden wir uns für eine temporäre gesetzliche Beschränkung im Sinne eines fairen Wettbewerbs einsetzen“, sagt Herk.
Großhändler gründet Fonds
Indes greift der steirische Großhändler Hausmann den Kleinsthändlern und Einpersonenunternehmen unter die Arme. „Unsere Lager sind voll mit Waren des täglichen Bedarfs, die unsere Händler derzeit nicht beziehen können, darunter viel Saisonware“, erklärt Geschäftsführer Gerhard Merdonik. Ab sofort sei der Onlineshop auch für Private ohne Gewerbeschein geöffnet. Damit wolle man die heimische Wirtschaft stützen. Ein Gutteil des Onlineumsatzes fließe in einen Corona-Hilfsfonds für ebenjene Händler und EPUs, die die Krise am härtesten treffe.